Je nach beruflicher Tätigkeit ist der Arbeitgeber verpflichtet, arbeitsmedizinische Vorsorgen durchzuführen (Pflichtvorsorgen), anzubieten (Angebotsvorsogen) oder zu ermöglichen (Wunschvorsorgen). Damit geht auch eine Dokumentationspflicht einher. Diese obliegt nicht ausschließlich den Arbeitgebern, sondern auch den Betriebsärzt*innen, die solche Vorsorgen durchführen. Die rechtlichen Grundlagen für die Dokumentation finden sich in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Was hat […]