Ändert sich das deutsche Datenschutzrecht durch die geplante europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)? Über die EU-DSGVO und ihre geplanten Neuerungen ist in letzter Zeit viel berichtet worden. Anfang Dezember hat Deutschland beim Treffen der Innen- und Justizminister der EU erreicht, dass einzelne Mitgliedstaaten beim Datenschutz im öffentlichen Bereich ein höheres Niveau als in der EU-DSVGO umsetzen dürfen. Betroffen hiervon könnten z.B. personenbezogene Daten bei Ämtern, Gesundheitsdaten oder Mitarbeiter- bzw. Rentendaten sein. Dem vorläufig verabschiedeten Papier des Ministertreffens nach gibt es die Möglichkeit nationale Gesetze aufrecht zu erhalten. Allerdings wollen einige Länder diese Formulierung noch genauer prüfen.

Das Thema Datenschutz war neben der EU-DSGVO durch die Personalie Giovanni Buttarelli auf der Agenda. Das EU-Parlament und der Ministerrat einigten sich nach monatelangem Streit auf die Ernennung Butarellis zum neuen EU-Datenschutzbeauftragten. Giovanni Buttarelli war bereits seit 2009 Stellvertreter des bisherigen EU-Datenschutzbeauftragten Peter Hustinx. „Der Europäische Datenschutzbeauftragte ist eine unabhängige Behörde, deren Aufgabe es ist dafür zu sorgen, dass der Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre gewährleistet ist und bewährte Verfahren in den Organen und Einrichtungen der EU gefördert werden.“ (vgl.: hier)