Big Data ist überall – auch die Polizei setzt sie u.a. zur Vermeidung von Straftaten ein. Genauer nutzt die Polizei Systeme, die Daten aus tausenden Einbrüchen der Vergangenheit nutzen, um Voraussagen zu möglichen neuen Einbrüchen zu machen. Der Hintergedanke bei allen Systemen ist, dass organisierte Einbrecher bestimmten Mustern folgen und häufig in die gleiche Gegend zurückkehren, wenn sie erfolgreich Beute machen konnten. Laut Bundesinnenministerium testen mehrere Bundesländer solche Vorhersagetools bzw. analysieren deren Einsatzmöglichkeiten.

Studien zur Wirksamkeit

Nun gibt es eine erste Studie des Freiburger Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht, die die Auswirkungen des Predictive Policing auf die Höhe der Einbruchsdelikte in Baden-Württemberg analysiert. Eine zweite Studie wird derzeit an der Universität Hamburg erarbeitet.

Grundlage der baden-württembergischen Studie war der sechsmonatige Einsatz der Analysesoftware „PRECOBS“ zwischen November 2015 und April 2016. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass „schwer zu beurteilen“ sei, ob „PRECOBS“ tatsächlich zu einer Verminderung der Wohnungseinbrüche geführt habe. Die Fallzahlen haben sich im Großen und Ganzen wohl nicht verändert.

Das ist auch schwierig, denn nur als Gedankenbeispiel: Wirft das System eine Straße als möglichen neuen Tatort aus, fährt die Polizei vermehrt Streife in dieser, kommt es nun zu keinem Einbruch, könnte das entweder bedeuten, dass das System sich geirrt hat, oder aber daran, dass die Streifentätigkeit der Polizei die Einbrecher abgeschreckt hat. Die Studie hält fest, dass ein Einsatz eher im städtischen Umfeld Sinn zu machen scheint als in ländlichen Bereichen. Die Einschätzung über die Wirksamkeit durch Polizisten, die ja mit dem System arbeiten, sind sehr polarisierend. Die Einen lehnen es ab, die Anderen befürworten den Einsatz.

Zusammenfassend lässt sich festhalten: „Nichts Genaues weiß man.“ Es bedarf sicherlich weiterer Studien, um entscheiden zu können, ob Predictive Policing so viel bringt, dass die (datenschutzrechtlichen) Risiken und Bedenken hinten anstehen müssen bzw., ob Wege gefunden werden, die diese Bedenken beseitigen.