Moderne Autos erzeugen viele Daten. Doch wo werden diese personenbezogenen Daten gespeichert und wer erhält wann Zugriff darauf? Neben den Autoherstellern sind diese Daten für Versicherungskonzerne, aber auch für die Werbeindustrie von hohem Interesse.

Automatisierte Fahrzeuge

Der Gesetzgeber hat in dem 2017 novellierten Straßenverkehrsgesetz den Einbau von Datenspeichern in automatisierte Fahrzeuge geregelt. Unter automatisierten Fahrzeugen versteht der Gesetzgeber nicht etwa ausschließlich komplett selbstfahrende Fahrzeuge, in denen der „Fahrer“ ein Nickerchen machen kann, sondern Fahrzeuge, die wir alle bereits kennen, mit Abstandstempomat, Notbrems- und Spurhalte-Assistent sowie Totwinkel-Warner. Der Gesetzgeber hat in § 63b Straßenverkehrsgesetz das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ermächtig, in Absprache mit der Bundesdatenschutzbeauftragten Rechtsverordnungen über die technische Ausgestaltung und den Ort des Speichermediums sowie die Art und Weise der Speicherung, den Adressaten der Speicherpflicht und Maßnahmen zur Sicherung der gespeicherten Daten gegen unbefugten Zugriff bei Verkauf des Kraftfahrzeugs zu erlassen. Bisher sind keine solchen Rechtsverordnungen erlassen worden. Auch hat der Gesetzgeber bisher nicht umfassend geregelt, wie Berechtigte Zugang zu diesen Daten bekommen sollen.

Versicherungen fordern Datentreuhänder

Nun ist die Allianz-Versicherung mit der Forderung nach einem Datentreuhänder in die Offensive gegangen. Nach Wünschen der Allianz sollten weder die Autohersteller noch die Versicherungsunternehmen noch sonst wer exklusiven Zugang zu diesen Daten bekommen. Die Autohersteller hatten bereits ein Konzept vorgelegt, nach dem die Daten auf Servern der Hersteller gespeichert werden sollten. Versicherer und andere Interessenten sollten dann Zugriff auf diese Daten bekommen. Gegen diesen Vorschlag regt sich Unmut. Es wird befürchtet, dass ein Datenzugriff vom Wohlwollen der Hersteller abhängt.

Und der Fahrer?

Aus datenschutzrechtlicher Sicht darf eine Entscheidung mit Spannung erwartet und gleichzeitig herbeigesehnt werden, denn bei den Daten geht es immer auch um personenbezogene Daten und damit auch um das grundrechtlich verbriefte Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Wir dürfen gespannt sein, ob die Lobbygruppen der Versicherer und der Autoindustrie stark genug sind, eine schnelle gesetzliche Regelung zum (hoffentlich) Wohl unserer Persönlichkeitsrechte zu erreichen.