Bereits vor Kurzem haben wir die Belange des Beschäftigtendatenschutzes besprochen, soweit es um die Eindämmung des neuen Corona-Virus geht. Ergänzend soll es hier und jetzt um folgende Frage gehen: Was darf ein Unternehmen mit Besuchern (z.B. Kunden oder Lieferanten) anstellen, um Schutzmaßnahmen gegen das Virus zu beherzigen?
Zentrale datenschutzrechtliche Aspekte dahinter möchten wir im nun folgenden Teil 2 darstellen. Dieses und auch weitere Videos können Sie sich auf unserem YouTube-Channel ansehen. (Video startet beim Klick auf das Bild.)
Henning Seibold
26. März 2020 @ 15:19
Hallo Herr Seiter,
vielen Dank für die Informationen.