„Es ist Ihnen im Alltagsstress sicher entgangen, aber Sie haben bei uns eine noch nicht ausgeglichene Forderung.“

Derartig nette E-Mails bekommt man häufiger, wenn man viel bestellt und dann die Zahlung der gelieferten Ware nicht in Blick hat. Reagiert man schnell und zahlt die offene Forderung, ist alles gut. Bleibt man untätig, kommt schnell ein Inkassounternehmen auf den Plan.

Damit ein Inkassounternehmen tätig werden kann, bedarf es neben eines Auftrages durch den Forderungsgläubiger ferner einer Bereitstellung der Daten des Schuldners. Hieraus resultiert eine Vielzahl verschiedener datenschutzrechtlicher Fragestellungen. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen hat in ihrer aktualisierten Ausgabe „Datenschutz in Inkassounternehmen“ die Antworten auf die 16 am häufigsten gestellten Fragen zusammengetragen.

Neben verschiedenen allgemeinen datenschutzrechtlichen Fragen werden auch spannende Spezialfragen beleuchtet:

  • Darf ein Inkassounternehmen eine Bonitätsauskunft über mich einholen?
  • Darf mir das Inkassounternehmen Mahnschreiben per E-Mail (unverschlüsselt) zusenden?
  • Darf ein Inkassounternehmen bei Nachbarn, Bekannten oder Arbeitskollegen Informationen über mich einholen?

Die Antwort auf diese und übrigen Fragen finden Sie hier.