Wie bereits von uns berichtet, können Versicherte der Generali künftig gegen die Preisgabe ihrer Gesundheitsdaten günstigere Versicherungstarife erhalten. Zu diesem Vorhaben hat die private Krankenversicherung inzwischen Einzelheiten verlautbaren lassen. Demnach sollen im Rahmen der Kooperation mit dem südafrikanischen Versicherer Discovery ab Anfang 2016 deutsche Kunden der Generali ein sog. „Vitality-Konto“ einrichten können und damit Boni und andere Vergünstigungen für einen gesundheitsbewussten Lebensstil erhalten.

Der Vorstand der Generali Deutschland, Christoph Schmallenbach, erklärte hierzu, „es kommt nicht auf den vorhandenen Gesundheitszustand oder den Body-Mass-Index an“. Vielmehr zähle das künftige Verhalten der Versicherten. Um dieses zu erfassen, bestehen Vereinbarungen der Discovery mit Nike, Fitbit und Garmin zur Nutzung von Wearables. Geplant sind für den deutschen Markt weiterhin Kooperationen mit Supermärkten und Drogeriemarktketten, die in ihren Kassensystemen gesunde Produkte wie Obst oder Bioprodukte kennzeichnen sollen. Laut der Generali „umfasse dies rund 20 Prozent des Sortiments eines normalen Einzelhändlers“. Dabei soll der Kunde beim Kauf dieser Produkte seine Vitality-Karte vorlegen, auf der Gesundheitspunkte gut geschrieben werden. Honoriert werden sollen u.a. das Joggen, der Besuch eines Fitnessstudios wie auch die medizinische Vorsorge. Aus diesen drei Quellen ergibt sich der Kundenstatus Bronze, Silber oder Gold. Auf diesem Weg soll die Prävention gestärkt und der Kontakt zwischen den Versicherten und der Versicherung intensiviert werden, damit „die Versicherung so erlebbar werde, wie Facebook oder Amazon“.

Für Generali werde nur der Status der Versicherten sichtbar sein. Der Umfang der Belohnungen sei noch nicht bekannt. Denkbar wären hier Geschenke, aber auch Boni des Versicherers. Hervorgehoben wird, dass man sich an die Vorgaben des Datenschutzes und des Versicherungs-Tarifrechts halten wolle. Ziel ist die Identifikation eines Kollektivs, das besser bepreist werden soll.

Datenschutzrechtliche Aspekte

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht mag das Vorhaben von Generali zur besseren Bepreisung der Kunden vorteilhaft sein. Die Kunden für ihre sportliche Betätigung und ihr Einkaufs- und Essverhalten gegen ihre Datenpreisgabe zu belohnen, erscheint insoweit nur konsequent. Auch wenn die Eingruppierung in den Kundenstatus Bronze, Silber oder Gold zunächst Erinnerungen an ein Sportabzeichen weckt, sollte nicht außer Acht bleiben, dass es hierbei um hochsensible Gesundheitsdaten der Versicherten geht. Diese unterliegen nach § 3 Abs. 9 i.V.m. § 28 Abs. 6-9 BDSG einem besonderen Schutz und dürfen nur in den dort gesetzlich geregelten Ausnahmefällen für eigene Geschäftszwecke erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, soweit nicht der Betroffene nach Maßgabe des § 4a Abs. 3 BDSG ausdrücklich hierin eingewilligt hat.

Die im Gesetz genannten Ausnahmetatbestände sind eng gefasst und dürften im Einzelfall nicht greifen. Insbesondere bestehen Zweifel an der Erforderlichkeit der Datenerhebung i.S.v. § 28 Abs. 7 BDSG zum Zweck der Gesundheitsvorsorge. Der Versicherte kann zwar immer noch seine ausdrückliche Einwilligung in die Datenerhebung erklären. Ist die Einwilligung allerdings als überraschende Klausel in den AGB versteckt oder fehlt es an deren Freiwilligkeit, ist diese nicht wirksam. Damit wäre auch die zugrunde liegende Erhebung – und Übermittlung der Gesundheitsdaten an die Versicherung unzulässig.

Fazit

Die versicherungspolitischen Vorstellungen der Generali in Bezug auf ihr Anreizmodell und die damit beabsichtigte Datenerhebung und -auswertung nehmen Gestalt an. Der Eindruck, mit dem Prämienmodell die Versicherten aus Gründen der Kostenoptimierung hin zu einem gesundheitsbewussteren Verhalten erziehen zu wollen, lässt sich dabei nicht von der Hand weisen. Auch erscheint es fragwürdig, dass Versicherungen mit sozialen Netzwerken im Internet oder Online-Versandhändlern vergleichbar werden möchten, da es hierbei nach wie vor um unterschiedliche Geschäftsmodelle und Dienstleistungen geht.

Möglicherweise wird Generali mit dem vorgestellten Modell als Türöffner für andere Versicherungen in Deutschland fungieren, die in Zukunft mit ähnlichen Modellen auf den Markt gehen werden. Dies wäre allein schon dem Wettbewerb unter den Versicherungen geschuldet, die zunehmend um gesundheitsbewusste Versicherte mit belegbar geringen Risiken konkurrieren. Die Kunden müssen sich aber erstmal dazu bereit erklären, in den gesunden aber auch sauren Apfel zu beißen, ihre Gesundheitsdaten in stärkerem Umfang als zuvor ihrer Krankenversicherung zu offenbaren.