Welcher Tierbesitzer kennt es nicht? Man ist auswärts unterwegs, das Tier sitzt zu Hause und man fragt sich, was Hund/Katze/Maus/Schildkröte etc. währenddessen so anstellen. Sei es aus Liebe zu dem Vier-/Zweibeiner oder Flossenträger oder aus Sorge um das Mobiliar – ein kurzer Blick in das eigene Heim kann beruhigend und herzerwärmend sein. Möglich ist dies durch smarte Geräte, die der Heimtiermarkt in großer Vielfalt anbietet. Hierzu gehören Futterautomaten mit eingebauten Kameras, Mikrofonen und Fernbedienung via App, Kameras für den Blick in die eigenen vier Wände und mobile Tierkameras, die am Halsband befestigt werden können.

Aber was wäre ein technisches Spielzeug – selbst solche für Tiere – ohne Datenschutzprobleme?

Welche Sicherheitsprobleme und Risiken für die eigenen personenbezogenen Daten von solchen Geräten ausgehen, musste eine Frau aus Gelsenkirchen kürzlich feststellen:

Diese hatte der örtlichen Polizei mitgeteilt, dass sich eine unbekannte Person Ton- und Videoaufnahmen aus ihrer Wohnung verschafft hätte. Diese seien bereits bei Instagram veröffentlicht worden – der/die unbekannte Verdächtigte hätte zudem weitere Veröffentlichungen angekündigt.

Wo kamen diese Aufnahmen her?

Untersuchungen ergaben, dass die Aufnahmen mithilfe eines smarten Katzenfutterautomaten erstellt wurden, der mit dem heimischen WLAN der Betroffenen verbunden war und über eine integrierte Kamera und Mikrofon verfügt. Einzelheiten zu technischen Abläufen, dem Auffinden der entwendeten Daten und Details zum eingesetzten Futterautomaten wurden seitens der Polizei zwar nicht genannt. Jedoch warnt die Polizei vor nicht ausreichend geschützten privaten WLAN-Netzen und dem Einsatz von WLAN-fähigen Geräten mit Kamera und Mikrofon in solchen Bereichen, in denen man sich Privatsphäre wünscht.

Haustier ist mit der Kamera unterwegs – jetzt wird es heikel!

Nicht nur kritisch für die eigene Privatsphäre, sondern datenschutzrechtlich problematisch wird es darüber hinaus, wenn das Haustier selbst zum Kameraträger wird:

Neugierige Tierbesitzer können ebenso Mikrokameras erwerben, die am Halsband des Haustieres, z. B. der Katze, befestigt werden können, um einen Einblick in die Streifzüge des Tieres zu ermöglichen. Diese „Bodycams“ sollen besonders leicht und klein sein, um die Tiere beim Spaziergang durch die Nachbarschaft nicht zu behindern. Aber genau dort liegt das datenschutzrechtliche Problem: Die mobile Videokamera – teilweise auch mit Audioaufnahmefunktion und Nachtsichtmodus – nimmt an einer herumstreifenden Katze nicht nur das eigene Grundstück auf, sondern auch öffentliche Wege und Plätze oder fremde private Grundstücke. Sollte das Tier besonders zutraulich und mit den Nachbarn gut gestellt sein, vielleicht sogar deren Innenräume in Haus oder Wohnung.

Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat in ihrer Orientierungshilfe zur Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen erklärt:

„In Wohngebieten dürfen Privatpersonen den öffentlichen Raum nicht überwachen. Die Beobachtungsbefugnis endet an der eigenen Grundstücksgrenze. Geht eine Überwachung darüber hinaus, kann sich der Überwachende nicht auf sein Hausrecht berufen. Auch ein konkretes Überwachungsinteresse rechtfertigt regelmäßig keine Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume, wie Straßen, Gehwege oder Parkplätze. Nachbarn, Passanten, Kinder, Lieferanten, Besucher und sonstige Verkehrsteilnehmer müssen eine dauerhafte und ggf. anlasslose Überwachung in Wohnbereichen nicht hinnehmen. In diesen Bereichen überwiegen grundsätzlich die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen.“

Ob das Freilassen der eigenen Katze mit einer Bodycam eine gezielte Videoüberwachung des öffentlichen Raums und betroffener Personen darstellt, kann diskutiert werden. Zumindest dürfte man dies als Halter einer Freigängerkatze mit nahezu unbegrenztem Bewegungsradius aber billigend in Kauf nehmen. Dies könnte dann nicht nur zu unrechtmäßigen Datenverarbeitungen, sondern auch zu einer strafrechtlich sanktionierbaren Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB) führen, wenn nicht nur Bild, sondern auch Tonaufnahmen über die Kamera möglich sind. Besonders heikel kann dies dann vor allem bei der Veröffentlichung vermeintlich amüsanter Tiervideos, vor allem im Internet, sein.

Fazit

Die Neugier nach dem Verhalten und den Streifgebieten des eigenen Haustieres ist nachvollziehbar. Ebenso der Wunsch, die Tiere bei Abwesenheit überwachen zu können. Aber wie bei vielen technischen Möglichkeiten sollte man sich ins Gedächtnis rufen: Vieles kann – nicht alles muss – und manches darf definitiv nicht. Denken Sie an die eigene Privatsphäre und (be)achten Sie die Rechte Dritter!

Das gilt übrigens auch für einen anderen Bereich, in dem häufig Kameras zur Tierbeobachtung eingesetzt werden: Mehr zum Thema Wildkameras lesen Sie in diesem Beitrag.