Ein Urteil des Amtsgerichts (AG) Frankfurt wirft Licht auf die Rechte von Personen, die eine Sprachprüfung nicht bestanden haben und gemäß Art. 15 Abs. 3 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine Kopie ihrer Prüfungsarbeit anfordern (AG Frankfurt, Urteil vom 14.03.2023, Az. 31 C 2043/22 (78)). Was war passiert? Nachdem eine Frau einen Sprachtest, der auch in Einbürgerungsverfahren […]