Im Dezember 2023 entschied der EuGH in der Rechtssache „Deutsche Wohnen“ (C-807/21), dass juristische Personen im Sinne der DSGVO als Verantwortliche gelten können und somit grundsätzlich Bußgelder gegen sie zulässig sind, auch ohne Identifikation der natürlichen Person, die den Verstoß begangen hat (wir berichteten). Der EuGH betonte zudem, dass Vorsatz und Fahrlässigkeit bei der Verhängung […]