Neues kirchliches Datenschutzgesetz? Religionsgemeinschaften in Deutschland dürfen Ihre Angelegenheiten selbständig ordnen und verwalten, bleiben aber den allgemeinen Staatsgesetzen unterworfen (Art. 140 Grundgesetz i.V.m. Art. 137 Abs. 3 Weimarer Reichsverfassung). Die Katholische Kirche hat dieses Recht im Bereich des Datenschutzes mit der Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO) in Anspruch genommen. Dies führte dazu, dass das […]
KDO

Datenschutz-Folgenabschätzung statt Vorabkontrolle
Einmal mehr möchten wir uns mit den rechtlichen Neuerungen im Datenschutzrecht der katholischen Kirche befassen. Derzeit wird an einer Novellierung des Katholischen Datenschutzrechts gearbeitet. Die bisherige Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO) soll zum 1.5.2018 durch das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) ersetzt werden. Durch das KDG soll den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung Rechnung getragen […]
Neue Anordnungen über den Kirchlichen Datenschutz in Diözesen und Ordensgemeinschaften päpstlichen Rechts
Auf der Herbsttagung im November 2013 hat die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands die Inkraftsetzung einer neuen „Anordnung über den Kirchlichen Datenschutz“ (KDO) beschlossen. Entsprechendes hat die Mitgliederversammlung der Deutschen Ordensobernkonferenz im Juni 2014 für die Ordensgemeinschaften päpstlichen Rechts verabschiedet. Warum zwei separate Beschlüsse? Orden päpstlichen Rechts unterfallen als autonome Institutionen nicht dem Gesetzgebungsrecht […]