Im letzten Jahr hatte ich das Glück, zeitnah nach dem 25.5. meinen Jahresurlaub anzutreten. Dieser sollte auch der Erholung von der DSGVO dienen. Doch so ganz lässt einen die Arbeit auch in der Ferienzeit nicht los und veranlasste mich, die Umsetzung der neuen Datenschutzbestimmungen in der Urlaubsregion zu prüfen. Die Feststellungen waren ernüchternd.

Neues Jahr, neuer Versuch

Nun sind die Kanaren weit vom europäischen Festland entfernt, sodass die Umsetzung der DSGVO vielleicht etwas länger dauert. Aus rein empirischen Gründen wurde das Urlaubssetting 2019 wiederholt: gleiche Insel, gleiches Hotel, gleiche Autovermietung …

Business as usual

Auch 2019 ist die DSGVO, zumindest auf Lanzarote, weiterhin ein dürres Pflänzchen in der kargen Vulkanlandschaft:

Im Hotel gibt es weiterhin keinerlei Informationen zur Datenverarbeitung. Dafür wurden an mehren Stellen neue Videokameras installiert und als Ausgleich die Hinweisschilder demontiert.

Bei der Autovermietung wird weiterhin mit meiner alten, nunmehr seit 6 Jahren nicht mehr gültigen Adresse, gearbeitet. Die neue wird gar nicht erst erfasst. Informationen zur Datenverarbeitung – weiterhin Fehlanzeige.

Informationen zu Datenverarbeitungsvorgängen sind allgemein recht spärlich gesät. Lediglich eine Apotheke hatte -aufgrund einer installierten Videoüberwachungsanlage- ein entsprechendes Dokument aushängen. Leider unvollständig.

Im Ergebnis hat sich auch nach einem Jahr wenig im Bereich Datenschutz getan. Lanzarote eignet sich weiterhin außerordentlich, um sich von der DSGVO zu erholen.