Seit dem Inkrafttreten der EU-Verordnung zum Notrufsystem eCall am 31. März 2018 müssen in der Europäischen Union sämtliche Neuwagen, die neu genehmigt werden, mit einem GPS-Empfänger zur Positionsbestimmung und mit einem eigenen Mobilfunkanschluss ausgestattet werden.

Die Funktionsweise von eCall

Das eCall-System (wir berichteten) ist dabei so mit dem Pkw verknüpft, dass es bei schweren Verkehrsunfällen, bei denen z. B. ein Airbag ausgelöst oder der Pkw von der Straße geschleudert wird, automatisch einen Notruf absetzt, durch den Rettungskräfte und die Polizei informiert werden. Des Weiteren können Fahrer und Mitfahrer auch manuell den Notruf mittels eines Tastendrucks absetzen, bspw. um Rettungskräfte zu alarmieren, wenn man einen Unfall am Straßenrand entdeckt. Das alarmierende Fahrzeug muss dann dabei nicht zwingend selbst in den Unfall involviert sein.

Bei einem solchen Vorfall nutzt die eCall-Funktion Mobilfunk und GPS-Signal, um eine Sprachverbindung mit der nächstgelegenen Rettungsleitstelle herzustellen. Ist die Sprachverbindung hergestellt, können die Insassen des Fahrzeugs die entsprechenden Angaben des Hergangs direkt an die Mitarbeitenden in der Leitstelle weitergeben. Ist keine mündliche Mitteilung durch die Insassen mehr möglich, bspw. wenn die Insassen bewusstlos sind, können im Rahmen der GPS-Ortung Angaben zum Standort des Fahrzeugs direkt von der Rettungsleitstelle abgerufen werden.

Bei einem Notruf werden unabhängig davon, ob dieser automatisch oder manuell abgesetzt wird, stets zumindest die folgenden Daten an die Rettungsleitstelle weitergesandt:

  • Zeitpunkt des Unfalls
  • manuelles oder automatisches Auslösen des Notrufs
  • Fahrzeugidentifizierungsnummer
  • Antriebsart und Fahrzeugklasse
  • Fahrzeugposition
  • die letzten zwei Fahrzeugpositionen in Bezug zur aktuellen Fahrzeugposition
  • Fahrtrichtung des Autos
  • Anzahl der Insassen
  • ggf. weitere Zusatzdaten, wie bspw. die IP-Adresse

Und was ist mit dem Datenschutz?

Zwar kann wohl nach derzeitigem Kenntnisstand davon ausgegangen werden, dass bei dem eCall-System keine wesentlichen datenschutzrechtlichen Risiken bestehen. Denn bei der eCall-Funktion handelt es sich um ein schlafendes System, welches erst nach einem Unfall die Daten an eine Rettungsleitstelle sendet. Außerdem zeichnet die Funktion keine Daten direkt im Auto auf. Somit kann kein Bewegungsprofil erzeugt werden, da sich die verwendete SIM-Karte erst nach einem Unfall in das Mobilfunknetz einwählt. Auch GPS-Ortungsdaten werden vor einem Unfallereignis nicht abgerufen.

Das eCall-System verfängt jedoch auf eine andere Art und Weise, die vielen Autofahrer*innen nicht bewusst sein dürfte. Denn das System reagiert auch nach Unfällen, die keine Personenschäden verursacht haben und für die primär zunächst keine akute Hilfe am Unfallort benötigt wird. So berichtete unlängst die Autobild auf ihrem Internetportal über den Fall einer Autofahrerin, die nach der Beschädigung von mehreren Begrenzungspfählen und dem Entfernen vom Unfallort von der Polizei aufgesucht wurde.

Was war passiert?

Laut Autobild fuhr die Frau mit dem Pkw ihres Vaters, in dem ein solches eCall-System verbaut war, wohl versehentlich ein ungewöhnliches Fahrmanöver und beschädigte dadurch mehrere Straßenbegrenzungspfähle. Die Pkw-Systeme registrierten das Fahrmanöver automatisch als Unfall und meldeten den Datensatz mit den Unfalldaten an die zuständige Rettungsleitstelle, nachdem festgestellt wurde, dass niemand im Fahrzeug auf die Nachfragen über die Mobilfunkverbindung reagierte. Als die Rettungskräfte nebst Polizei am gemeldeten Unfallort eintrafen, war die Frau jedoch verschwunden. Die Halterabfrage ermöglichte allerdings das Auffinden der Frau und hatte dann eine Anzeige wegen Unfallflucht zur Folge.

Autofahrer*innen sollten daher stets im Hinterkopf haben, dass das eCall-System nicht nur bei tatsächlichen Notfällen reagiert, sondern auch bei außergewöhnlichen Fahrmanövern bzw. Fahrzeugbewegungen mit einem Notruf reagieren kann. Ausschalten kann man das System auch nicht so einfach, zumal dann die Betriebserlaubnis erlischt.

Wir halten Sie in unserem Blog über das Thema eCall-Funktion weiter auf dem Laufenden.