Nein, wir wollen Sie heute nicht mit Smart-TV-Geräten, sprechenden Barbies und all den anderen Weihnachtsgeschenken und ihren möglichen Datenschutzlücken behelligen. Heute wollen wir uns schon fast traditionell darum kümmern, warum Jesus eigentlich in Bethlehem im Stall geboren wurde. Die treuen Leser unter Ihnen erinnern sich an den Artikel vom letzten Jahr und dürfen gerne den nächsten Absatz überspringen – wobei, vorbei kommen Sie an der Geschichte in diesen Tagen ohnehin nicht.

Denn alle Jahre wieder jährt sich die wohl bekannteste Volkszählung.
Im Lukas-Evangelium (Kapitel 2, Vers 1) liest sich diese wie folgt:

„In jenen Tagen erließ Kaiser Augustus den Befehl, alle Bewohner des Reiches in Steuerlisten einzutragen. Dies geschah zum ersten Mal; damals war Quirinius Stadthalter von Syrien. Da ging jeder in seine Stadt, um sich eintragen zu lassen. So zog auch Josef von der Stadt Nazaret in Galiläa hinauf nach Judäa in die Stadt Davids, die Betlehem heißt; denn er war aus dem Haus und Geschlecht Davids. Er wollte sich eintragen lassen mit Maria, seiner Verlobten, die ein Kind erwartete. Als sie dort waren, kam für Maria die Zeit ihrer Niederkunft, und sie gebar ihren Sohn, den Erstgeborenen. Sie wickelte ihn in Windeln und legte ihn in eine Krippe, weil in der Herberge kein Platz für sie war. In jener Gegend lagerten Hirten auf freiem Feld und hielten Nachtwache bei ihrer Herde.“

Der Schutz der personenbezogenen Daten der Betroffenen war damals wohl noch kein großes Thema. Jedenfalls sind keine entsprechenden Regelungen oder Verordnungen überliefert – unter heutigen Gesichtspunkten kaum vorstellbar.

In Deutschland war es die Volkszählung von 1983, die starken Einfluss auf die Entstehung unseres heutigen Datenschutzrechts hatte. Dass Volkszählungen anscheinend einen großen Einfluss auf die Geschichte haben, ist also nicht von der Hand zu weisen. 2015 war zwar kein Jahr der Volkszählung (die letzte Volkszählung war 2011), aber einschneidende Ereignisse hat es doch hervorgebracht.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist hier sicherlich das Safe Harbor Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu nennen. Das war wirklich ein Paukenschlag! Die Auswirkungen werden uns auch in 2016 beschäftigen. Nicht minder einschneidend, dürfte die neue Datenschutzgrundverordnung sein. Die Verhandlungsführer der EU-Kommission, des EU-Parlaments sowie der Mitgliedstaaten (Trilogverhandlungen) haben sich nach vierjährigem Ringen auf eine Reform der Datenschutzregelungen geeinigt, die 2018 in Kraft treten wird.

Doch auch das neue IT-Sicherheitsgesetz, die Energiewende mit allem was dazu gehört, Smart Meter z.B., um nur ein Stichwort zu nennen, Industrie 4.0 und die Vorratsdatenspeicherung – alles Themen in 2015, die uns sowohl beruflich als auch im Privaten betreffen. Ganz zu schweigen von dem Dauerbrenner Social Media. Welche Daten gebe ich preis, wer weiß was über mich und wofür wird dieses Wissen genutzt. Diese Themen werden wir auch 2016 weiterhin für Sie betrachten und versuchen, Sie immer auf dem Laufenden zu halten, informativ, aber auch amüsant.

Getreu dem Motto: „Eins, zwei, drei! Im Sauseschritt läuft die Zeit; wir laufen mit.“ (Wilhelm Busch)

Trotzdem werden auch wir die nächsten Tage im Kreise unserer Familien genießen und versuchen der Schnelllebigkeit unserer Zeit für einen Augenblick die Stirn zu bieten.

Wir wünschen Ihnen Zeit zum Innehalten und alles Gute für das neue Jahr, indem wir uns sehr auf Ihre Kommentare zu unseren Beiträgen freuen.

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