Endlich! Endlich kommt die Bundesrepublik Deutschland der Umsetzungspflicht aus der EU-Whistleblower-Richtlinie (EU-Richtlinie 2019/ 1937) nach. Diese Richtlinie hätte bis zum 17.12.2021 durch nationales Recht umgesetzt werden müssen, was die Bundesrepublik Deutschland aber verabsäumt hat, wie auch 23 andere Mitgliedsstaaten. Nachdem im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens die „erste Runde“ im Bundesrat im Februar 2023 gescheitert ist (wir berichteten), hat der Bundesrat in der Sitzung vom 12.05.2023 nun doch das Hinweisgeberschutzgesetz HinSchG verabschiedet. Vier Wochen nach Verkündung des neuen Gesetzes im Bundesgesetzblatt wird das Gesetz in Kraft treten, voraussichtlich Mitte Juni.

Welche Pflichten entstehen aus diesem neuen Gesetz für Unternehmen

Das HinSchG macht die Pflicht zur Einführung eines Hinweisgeberschutzsystems von der Beschäftigtenzahl abhängig:

  • Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten müssen bis zum 17.12.2023 aufgrund der Übergangsregelung eine interne Meldestelle für Hinweisgebende implementieren.
  • Für Unternehmen mit 250 Beschäftigten und mehr muss die Umsetzung unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes, also ab Mitte Juni erfolgen.
  • Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern trifft diese Umsetzungspflicht ebenfalls, vorbehaltlich landesrechtlicher Regelungen.

Unternehmen, die dieser Umsetzungspflicht nicht rechtzeitig nachkommen, müssen mit einem Bußgeld von bis zu 20.000 Euro rechnen.

Wichtig ist zu beachten, dass Meldesysteme potentiell der Mitbestimmung der Betriebsräte und Personalvertretungen unterliegen, was bei der Umsetzungsplanung beachtet werden muss.

Insofern ist allen betroffenen Unternehmen dringend zu empfehlen, die Frage der Umsetzung kurzfristig zu klären.

Unternehmen eines Konzerns oder einer Unternehmensgruppe können hier eine gemeinsame Meldestelle einrichten, was eine deutliche Arbeitserleichterung bedeutet und dazu führt, dass etwaige Kosten gespart werden können.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website.

Bei Fragen oder wenn Sie Unterstützungsbedarf haben, melden Sie sich bei uns.

Ihr Ansprechpartner:

Dominik Bleckmann
Leiter Compliance
E-Mail: dbleckmann@datenschutz-nord.de
Telefon: +49 421 69 66 32-349

 

Update: Im ersten Aufzählungspunkt hatte sich ein Tippfehler eingeschlichen, wir haben die Zahl korrigiert. Auch den zweiten Aufzählungspunkt haben wir präzisiert.