Bereits im Januar hatten wir berichtet, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Google wegen des Scannens von E-Mails abgemahnt hatte.
Hintergrund
Es geht um den E-Mail-Dienst Gmail. Google analysiert in automatisierter Form den Inhalt von E-Mails, um beim Kunden personalisierte Werbung platzieren zu können. Nach Ansicht des vzbv erfolgt diese Analyse ohne wirksame Einwilligung und ist somit rechtswidrig. Zumal wohl auch eingehende E-Mails gescannt werden, egal ob der Absender über ein GMail-Konto verfügt oder nicht. Zwar wird dieses Vorgehen in den Datenschutzbestimmungen erwähnt, aber diesen kann der Verbraucher nur im Ganzen zustimmen. Sprich, entweder stimmt er zu, oder er kann den Dienst nicht nutzen. Da Google die in der Abmahnung gesetzte Frist verstreichen ließ, hat der vzbv vergangene Woche entschieden, Klage vor dem Berliner Landgericht einzureichen.
Verbraucherschützer wie auch das Bundesjustizministerium sehen die Gefahr, dass Einwilligungen in bestimmten Konstellationen zur Farce werden. Rein juristisch gesehen ist nicht jede Einwilligung automatisch gültig, denn sie muss freiwillig erfolgen. Die Problematik ist aus dem Arbeitsleben bekannt. Nach Auffassung der Datenschutzaufsichtsbehörden und vieler Stimmen in der rechtswissenschaftlichen Literatur fehlt es für die Wirksamkeit der Einwilligung im Arbeitsverhältnis in der Regel an der erforderlichen Freiwilligkeit. Genau auf dieses Argument stützt sich auch der vzbv. Google hält dagegen, dass die Nutzer sehr wohl aus der Vielzahl der anderen Anbieter einen anderen auswählen könnten, bei dem die Datenschutzbestimmungen eben einen solchen Passus nicht enthielten.
Interessant wäre hier schließlich auch die AGB-rechtliche Betrachtung . Eine in den Datenschutzbestimmungen „versteckte“ Einwilligung für das Scannen und Weiternutzen von E-Mail-Inhalten könnte nämlich sowohl nach § 305 c BGB überraschend als auch nach § 307 Abs. 2 Ziff. 1, 1 BGB unangemessen benachteiligend sein.
Wir dürfen gespannt sein, wie genau die Klage aussehen wird und wie das Gericht entscheiden wird. Wir halten Sie auf dem Laufenden.