Die Kritik am niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG) ist nicht neu. Bereits vor dessen Verabschiedung im Landtag im Mai dieses Jahres wurde kontrovers darüber diskutiert. Auch Niedersachsens oberste Landesdatenschützerin, Barbara Thiel, kritisierte das Landesdatenschutzgesetz heftig. Viele Regelungen sind aus ihrer Sicht rechtlich problematisch. Bereits im Gesetzgebungsverfahren wurde von ihr kritisiert, dass das NDSG erhebliche Lücken aufweise.
Nun hat am vergangenen Dienstag die Landtagsfraktion der Grünen in Niedersachsen Beschwerde bei der EU-Kommission gegen das niedersächsische Datenschutzgesetz eingereicht. Nach Auffassung der Grünen verstößt das Landesgesetz in Teilen gegen Europarecht und unsere Verfassung.
Hauptkritikpunkte der Grünen im Landtag sind die Regelungen zur Videoüberwachung im öffentlichen Raum und die aus ihrer Sicht zu geringen Befugnisse der Landesdatenschutzbeauftragten. So darf die Landesdatenschutzbeauftragte beispielsweise keine Bußgelder aufgrund von Verstößen gegen die DSGVO gegen öffentliche Stellen verhängen.
Micha
31. August 2018 @ 20:52
Mhh … sagt das nicht eh schon §43 Abs. 3 BDSG?
„Gegen Behörden und sonstige öffentliche Stellen im Sinne des § 2 Absatz 1 werden keine Geldbußen verhängt.“
Warum beschwert man sich dann bei einem Landesdatenschutzgesetz darüber?
Anonymous
31. August 2018 @ 12:01
Im § 30 (5) des österreichischen DSG findet sich eine ähnliche Bestimmung: „Gegen Behörden und öffentliche Stellen, wie insbesondere in Formen des öffentlichen Rechts sowie des Privatrechts eingerichtete Stellen, die im gesetzlichen Auftrag handeln, und gegen Körperschaften des öffentlichen Rechts können keine Geldbußen verhängt werden.“