Dass man im Internet nicht unbeobachtet durch die Seiten surft und jeder Klick – und damit auch das Verhalten von Besuchern auf einer Website – aufgezeichnet und analysiert wird, ist schon lange bekannt. Werbung kann durch das Tracking ganz dem Content und den Angeboten, für die sich eine Person interessiert, angepasst werden. Die großen „Tech Giants“ richten ihre Geschäftsmodelle im Grunde genau danach aus: Ziel ist es, so viele Daten wie nur möglich zu sammeln und diese dann gewinnbringend weiterzuverarbeiten.

Das zwielichtige Geschäftsmodell

Auch Meta richtet sein Geschäftsmodell im Wesentlichen danach aus, mit kostenlos nutzbaren sozialen Netzwerken Menschen in eigene Dienste zu locken und Werbekunden gegen Bezahlung die Möglichkeit zu bieten, diese gezielt mit ihren Anzeigen ansprechen zu können. Die personalisierte Werbung auf den eigenen Social-Media-Plattformen ist eine Begleiterscheinung, an die sich die meisten Nutzer vermutlich schon gewöhnt haben bzw. diese stillschweigend akzeptieren.

Nicht aber der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA). Dieser hatte bereits vor einem Jahr verbindlich festgestellt, dass der Nutzungsvertrag mit dem jeweiligen Nutzer keine ausreichende Rechtsgrundlage für die personalisierte Werbung darstellt und auch die eingeholte Einwilligung nicht angemessen und ausreichend ist. Dieser Prüfung und Feststellung war ein Ersuchen der norwegischen Datenschutzbehörde Datatilsynet vorausgegangen, die es Meta zunächst für drei Monate untersagte, verhaltensbezogene Anzeigen zu schalten. Im Wesentlichen geht es darum, dass Meta seine Nutzer trackt und aus den erfassten Daten Nutzerprofile erstellt, ohne eine explizite Einwilligung dafür einzuholen. Dies führt insgesamt zu einer fehlenden Rechtmäßigkeit und Transparenz der Datenverarbeitung durch Meta.

Durch schlichte Änderung seiner AGB versuchte Meta sich zuletzt aus der Affäre zu ziehen. Das führte dazu, dass die norwegische Datenschutzbehörde personalisierte Werbung ohne Nutzereinwilligung gänzlich verbot und den US-Konzern im Sommer zu einer täglichen Strafzahlung von einer Million norwegischen Kronen (rund 85.000 Euro) belegte. Weil das von Meta angestrebte Eilverfahren gegen die entsprechende einstweilige Verfügung erfolglos bliebt, verklagte der US-Konzern die Datatilsynet und will ins Hauptsacheverfahren.

Verbot für EU-Staaten, Island und weitere

Der EDSA hat den Druck gegenüber dem US-Konzern META nun erhöht, indem er die zuständige irische Datenschutzbehörde (DPC) angewiesen hat, Maßnahmen zu ergreifen, um ein Verbot für personalisierte Werbung im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) durchzusetzen, die auf der Überwachung und Erstellung von Profilen beruht. Die DPS muss diese verbindliche Entscheidung nun innerhalb von zwei Wochen umsetzen. Das Verbot soll eine Woche nach der Mitteilung der endgültigen Maßnahmen an Meta wirksam werden, sodass Meta relativ wenig Zeit bleibt.

Von der Entscheidung sind etwa 250 Millionen Nutzer der Meta Angebote Facebook, Instagram und WhatsApp betroffen. Diese sollen künftig – ohne eine vorher wirksam abgegebene Einwilligung – keine personalisierte Werbung mehr sehen.

Das Verbot kommt zu einem Zeitpunkt, an dem der US-Konzern erst kürzlich angekündigt hatte, seinen Nutzern ein Pur-Abo-Modell anzubieten. Dieses ermöglicht es Nutzern, gegen eine monatliche Abonnementgebühr die gewünschte Dienstleistung auch werbe- und trackingfrei nutzen zu können. Diejenigen, die nicht bereit sind, diese Gebühr zu zahlen, müssen das Tracking und die personalisierte Werbung akzeptieren, um die Dienste weiterhin nutzen zu können. Da nicht davon auszugehen ist, dass META es riskiert keine personalisierte Werbung mehr ausspielen zu dürfen, wird die Umsetzung vermutlich recht zügig erfolgen.