Seit der Übernahme von WhatsApp durch Facebook im Jahre 2014 für sage und schreibe ca. 22 Milliarden Euro (hier) wurden vor allem aus datenschutzrechtlicher Sicht immer wieder Bedenken geäußert. Diese betrafen insbesondere die Datenübermittlung und die Datensicherheit. Seitdem hat WhatsApp mit der Einführung der Ende-zu-Ende Verschlüsselung, wodurch der Inhalt der WhatsApp nur für die beteiligten Nutzer einsehbar ist, eine erste Reaktion gezeigt in Richtung IT-Sicherheit (wir berichteten).

Die aktuellsten Neuigkeiten sind jedoch ernüchternder: WhatsApp hat seine Nutzungsbedingungen dahingehend geändert, dass Facebook die Telefonnummern der WhatsApp-Nutzer sowie die Informationen, wann diese bei dem Messangerdienst aktiv gewesen waren, bekommen soll. Hieß es bei der Übernahme noch, die Daten beider Dienste bleiben getrennt, werden nun aktiv personenbezogene Daten an Facebook übermittelt. Dadurch kann ein Abgleich mit dem Facebook-Profil zumindest bei den Personen erfolgen kann, die über einen dortigen Account verfügen und ihre Mobilfunknummer angegeben haben. Bei mittlerweile über 1 Milliarde Mitglieder, die WhatsApp zählt, dürften das eine ganze Menge sein.

Doch zu welchem Zweck?

Der Hauptzweck liegt auf der Hand: Werbung. Facebook verspricht sich mit dem Datenabgleich noch gezieltere Werbung beim User schalten zu können. Doch auch andere zu Facebook gehörende Dienste, wie beispielsweise Instagram, sollen die Daten der WhatsApp-Mitglieder nutzen können, um diesen andere Nutzer vorzuschlagen.

Einziger Trost für die Anwender: Sie können Facebook die Nutzung der Daten durch entsprechende Einstellungen aktiv untersagen. Wie dies genau funktionieren soll, ist jedoch noch unklar. Bleibt die berechtigte Frage im Raum, ob die Mitglieder bereits der Übermittlung der Daten an Facebook widersprechen können? Dazu müssten diese aber erstmal über die geplante Datenübermittlung hinreichend informiert werden.

WhatsApp versucht die geplante Vorgehensweise auch damit zu rechtfertigen, dass Facebook zu keiner Zeit Inhalte von Kurzmitteilungen weitergegeben werden sollen. Doch dies dürfte angesichts der bestehenden Ende-zu-Ende Verschlüsselung ohnehin nicht mehr möglich sein, stehen die Inhalte selbst WhatsApp nicht zur Verfügung. Wenn derartige Selbstverständlichkeiten noch einmal explizit hervorgehoben werden, muss man sich die Frage gefallen lassen: Soll hierdurch der Blick von anderen Dingen abgelenkt werden?