Heute beschäftigen wir uns mit der bereits im Titel dieses Blogbeitrags gestellten Frage. Die Frage ist dabei bewusst ziemlich speziell formuliert, denn wir wollen uns heute mit nur einer Ausprägung der verschiedenen Lizenzen beschäftigen, die Microsoft im Rahmen seines KI-gestützten Assistenztools „Copilot“ anbietet. Die Lizenz, um die es heute geht, nennt sich „Microsoft Copilot with commercial Data Protection“ und sie steht für viele Microsoft Produkte im Gegensatz zur Lizenz „Copilot for Microsoft 365“ kostenfrei zur Verfügung, bietet aber auch weniger Funktionen.

Datenschutzrechtliche Grundvoraussetzungen der Einführung von KI

Grundsätzlich sind bei der Einführung von KI-Anwendungen, die mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen, ein paar Punkte zu beachten. Unternehmen, die solche Anwendungen nutzen wollen, benötigen in jedem Fall:

  • einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit dem Anbieter, sofern dieser die Anwendung betreibt,
  • dieser oder der Leistungsvertrag muss die Zusicherung enthalten, dass die Daten nicht zweckfremd zum Anlernen der KI genutzt werden,
  • bei Anbietern mit Sitz außerhalb der EU muss die Zulässigkeit der Drittlandsübermittlung geprüft werden,
  • die KI darf nicht für eine automatisierte Entscheidungsfindung genutzt werden, also nicht im Hinblick auf Kunden und Mitarbeiter entscheiden,
  • unter Umständen wird eine Datenschutzinformation in Richtung der betroffenen Personen erforderlich sein (z. B., wenn ein Chatbot direkt gegenüber Kunden eingesetzt wird),
  • schließlich ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich.

Grundsätzlich ist der Einsatz von Microsoft Copilot nicht per se datenschutzrechtlich ausgeschlossen, sondern durchaus denkbar. Was Microsoft vorliegend mit dem „Microsoft Copilot with commercial Data Protection“ macht, wird aber vermutlich viele Unternehmen überraschen, die die „geschenkte“ Anwendung nicht ganz so genau unter die Lupe nehmen.

„Microsoft Copilot with commercial Data Protection“ ist nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten geeignet

Denn alleine die Prüfung des ersten Punktes der oben genannten Mindestanforderungen führt zu dem Ergebnis, dass „Microsoft Copilot with commercial Data Protection“ wohl nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten eingesetzt werden darf. Denn überraschenderweise schließt Microsoft in Bezug auf diese konkrete Ausprägung seines Copiloten keine Verträge zur Auftragsverarbeitung. Stattdessen wird die Anwendbarkeit des globalen Microsoft Vertrags zur Auftragsverarbeitung (DPA) sogar ausgeschlossen. Aus Kundensicht ist dies aber nur schwer nachvollziehbar, denn ein solcher Ausschluss ergibt sich nur aus einem der zahlreichen Microsoft-Dokumente, die man prüfen muss, wenn man Microsoft-Dienste einsetzen möchte. Konkret wird man in den sogenannten Privacy & Security Terms fündig, in denen Microsoft unter der Überschrift „Online Services excluded from the DPA“ auch „Microsoft Copilot with commercial data protection“ aufzählt.

Auszug aus dem DPA von Microsoft zur Lizenz „Microsoft Copilot with commerical data protection“.
Abb. 1: Screenshot des Auszugs der Microsoft Privacy & Security Terms – die relevante Stelle haben wir rot markiert

Statt in der Rolle des Auftragsverarbeiters sieht sich Microsoft beim „Copilot with commercial Data Protection“ sogar in der Rolle des Verantwortlichen im datenschutzrechtlichen Sinne. Der Einsatz für personenbezogene Daten ist daher datenschutzrechtlich nicht möglich.

Neue Lizenz, neues Glück – aber kostenpflichtig

Wer Microssoft Copilot dennoch mit personenbezogenen Daten in Berührung bringen und nicht bereits bei dem ersten Prüfpunkt der datenschutzrechtlichen Grundvoraussetzungen ausscheiden möchte, der muss eine Lizenz abschließen, zu der Microsoft auch einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung anbietet. Konkret geht es dann in den meisten Fällen wohl um die Lizenz „Copilot for Microsoft 365“, die jedoch mit derzeit 28,10 Euro zzgl. MwSt. pro Benutzer und Monat im Jahresabonnement zu Buche schlägt und dann aber auch noch weitere Funktionen mit sich bringt.

Fazit: Einem geschenkten Gaul …

Im Fazit kann man feststellen, dass man den Einsatz von KI-Anwendungen in der Praxis gründlich prüfen muss. Insbesondere bei kostenlosen Varianten verbergen sich häufig Fallstricke, selbst wenn der Name suggeriert, dass Geschäftsdaten geschützt und nicht zweckfremd verarbeitet werden.