Solange wie wir uns in der Corona-Krise befinden, solange befinden wir uns auch in der Videokonferenz-Tool-Krise. Gefühlt vergeht keine Woche, in der nicht ein neues Tool in den Fokus potentieller Nutzer gerät. Genauso vergeht gefühlt keine Woche, in der das Tool nicht durch eine Instanz kritisiert oder „zerrissen“ wird. Was zurück bleibt sind verunsicherte Verantwortliche, die versuchen ihre Geschäfte oder Aufgaben irgendwie am Laufen zu halten.
Da kann man es niemandem verdenken, wenn die Sympathie für Datenschutzrecht langsam schwindet.
Der Landesdatenschutzbeauftragte (LfDI) Baden-Württemberg hat am 29.4.2020 auf seiner Webseite eine Pressemitteilung mit dem Titel „LfDI: Gute Entscheidung für Threema – Schulen brauchen mehr Orientierung“ veröffentlicht.
Inhaltlich wird einerseits auf Messenger-Dienste und andererseits auf eingangs erwähnte Videokonferenz-Tools eingegangen. An dieser Stelle soll der Schwerpunkt auf den Videokonferenz-Tools liegen. Nur eine Anmerkung zu den Messenger-Diensten: Der nun allen Lehrkräften in Baden-Württemberg zur dienstlichen Nutzung zur Verfügung gestellte Sofortnachrichten-Dienst Threema Work wurde bereits Anfang 2014 durch die Stiftung Warentest zum Testsieger unter den WhatsApp-Alternativen gekürt (wir berichteten).
Videokonferenz-Tools in der Schule
Der LfDI führt hierzu aus:
„Gerade im Moment kommen in den Schulen auch sehr problematische Dienste wie der besonders nachgefragte US-Videokonferenz-Dienst Zoom zum Einsatz. Zoom ist in den letzten Monaten insbesondere als Desktop-Version durch eine Reihe schwerer Sicherheits- und Datenschutz-Probleme in die Kritik geraten. Ob bekannte Sicherheitslücken, bei denen Angreifer das ganze Computersystem übernehmen konnten, mittlerweile vollständig behoben wurden, ist derzeit nicht klar. Zudem lässt die unnötige Erhebung und Verwertung von Nutzerdaten durch Zoom befürchten, dass diese zur Nachverfolgung und wirtschaftlichen Verwertung der User verwendet werden – auch zum Nachteil unserer Schülerinnen und Schüler. Das kann gerade bei unsachgemäßer Installation dieses Video-Dienstes passieren. Auch bei der browserbasierten Nutzung von Zoom kommen sogenannte Tracker z.B. von Google zum Einsatz, welche im Schulunterricht persönliche Informationen über Schülerinnen und Schülern sammeln. Eine datenschutzkonforme Nutzung von Zoom für den Unterricht ist damit nicht möglich […].
Der LfDI fordert daher alle Schulen und Lehrkräfte auf, die vom Land kostenlos zur Verfügung gestellte datenschutzfreundliche Lernplattform Moodle mitsamt des besonders auf das Online-Lernen zugeschnittenen Videokonferenzsystems BigBlueButton zu nutzen – denn solche Alternativen sind beides: praxisgerecht und datenschutzkonform.“
Die Ausführungen erwecken den Eindruck, dass die angesprochenen Tools einer umfangreichen und tiefgreifenden Prüfung unterzogen wurden.
BigBlueButton
Zweifel kommen auf, wenn man selbst ein wenig recherchiert. So wird von vielen Seiten berichtet, dass BigBlueButton einen automatischen Mitschnitt der Sitzung anfertigt, selbst dann, wenn ein Mitschnitt vom Nutzer nicht gestartet wurde.
Auf der Webseite von BigBlueButton findet sich dazu folgende Aussage:
“BigBlueButton records all the events and media data generated during a BigBlueButton session for later playback.”
Wird also zunächst auf Vorrat erstmal alles aufgezeichnet und gespeichert? Dann wäre nicht einmal klar, wie lange die Speicherung erfolgt:
“After the session finishes, the BigBlueButton server will run an archive script that copies all of the related files to a single directory. It then checks to see if the moderator has clicked the “Record” button during the session to indicate a section of the meeting that should be turned into a recording. If the recording button was not clicked during the session, the files are queued to be deleted after a period of time. (You can override this and force a recording to be processed; see the bbb-record –rebuild command below.)”
Das Ganze wird übrigens als „Record and Playback feature“ positiv beworben (http://docs.bigbluebutton.org/dev/recording.html#Recording).
Ganz so „praxisgerecht und datenschutzkonform“, wie es der LfDI darstellt, ist BigBlueButton möglicherweise doch nicht – bzw. nicht ohne weitere Maßnahmen.
Update (17.5.): Mit BigBlueButton haben wir uns in einem weiteren Beitrag beschäftigt: https://bit.ly/2AuVjtU
Zoom
Zu allgemeinen Ausführungen zu Zoom wollen wir uns es an dieser Stelle mit einem Verweis auf den Beitrag des Kollegen Tom Lukaß (https://www.datenschutz-notizen.de/videochats-datenschutz-heute-zoom-4325330/) begnügen.
Aber ist Zoom wirklich so untauglich im Schulalltag? Entscheidend ist, wie das Verfahren konkret eingesetzt wird. Unter folgenden Aspekten ist aus unserer Sicht in Zeiten der Corona-Krise ein akzeptabler Einsatz von Zoom realisierbar:
- Nutzung ausschließlich zur Virtualisierung des klassischen Unterrichts. Keine Notenbesprechungen oder vertrauliche Gespräche mit Schülerinnen und Schülern. Gespräche mit Sozialpädagogen, bei denen Inhalte entstehen können, die dem Berufsgeheimnis unterliegen, sollten auf anderem Wege erfolgen.
- Freiwillige Nutzung der Video- und Mikrofonfunktion durch die Schülerinnen und Schüler. Standardmäßig sind beide Funktionalitäten zu deaktivieren. Wer möchte, kann Fragen alternativ über den Chat „privat“ an die Lehrkraft stellen.
- Die Schülerinnen und Schüler nutzen das Tool ausschließlich mit einem Pseudonym und nicht mit ihrem „Klarnamen“. Dies kann Beispielsweise durch eine Kombination aus Abkürzung des Vor- und Nachnamens (SebErt anstelle von Sebastina Ertel).
- Der Zutritt zum System darf nur über einen virtuellen Warteraum UND ein Passwort möglich sein. Die Lehrkraft muss jeden Teilnehmer ausdrücklich freigeben. Hierdurch wird auch die Gefahr des „Zoombombing“ gebannt.
- Mit Zoom müssen Verträge zur Auftragsverarbeitung geschlossen werden (erfolgt mittlerweile automatisch). Zudem sollte die Datenübertragung über EU-Server in den Einstellungen gewählt werden. Zwar ist dann immer noch eine Datenverarbeitung in den USA möglich, dies ist aber datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden – bzw. führt nicht zu einer Unzulässigkeit, da Zoom unter dem Pricacy Shiled zertifiziert ist.
- Keine Nutzung der Aufmerksamkeitsverfolgung, die im Standard aber ohnehin deaktiviert ist.
- Keine Aufzeichnung des Unterrichts.
- Die Nutzer müssen (wie bei allen anderen Verfahren auch) sorgsam mit ihren Passwörtern umgehen und sollten dasselbe Passwort nicht für unterschiedliche Dienste nutzen.
Fazit und persönliche Meinung
Es wird wohl kein Videokonferenz-Tool geben, dass den Anforderungen der Aufsichtsbehörden einerseits und dem Bedarf in der Praxis andererseits gerecht wird. Um es klar zu sagen: Eine echte Ende-zu-Ende Verschlüsselung bietet kaum ein Anbieter an, sofern mehrere Teilnehmer per Video zusammenkommen (An dieser Stelle sei auf den Artikel unseres Kollege Dr. Torge Schmidt verwiesen, der die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von Videokonferenzsystemen bewertet/untersucht – https://www.datenschutz-notizen.de/ende-zu-ende-verschluesselung-von-videokonferenzen-1825597/). Wenn dann noch die Performance, die Funktion und die Bedienbarkeit des Systems stimmen müssen, um dem Lehrauftrag nachzukommen wird die Luft in der Praxis sehr eng. Jetzt müssen wir mit den Folgen leben, dass in der Vergangenheit das Thema Videokonferenz eher stiefmütterlich behandelt wurde. Hier wären klare Ansagen empfehlenswert, damit der Unterrichtsausfall schnellstmöglich kompensiert werden könnte. Stattdessen müssen seit den Schulschließungen vor sechs Wochen immer neue Steine aus dem Weg geräumt und Hindernisse umgangen werden. Und der Hinweis darauf, dass man ja auf Video verzichten kann, ist weder zeitgemäß noch wird sich mit dieser Haltung dauerhaft etwas an den angebotenen Tools ändern oder gar eine europäische Alternative entwickeln können.
Positiv sei an dieser Stelle die aktuelle Stellungnahme des LfDI Hessen (https://datenschutz.hessen.de/datenschutz/hochschulen-schulen-und-archive/videokonferenzsysteme-schulen) zu erwähnen:
„Bei Schulschließungen zur Bewältigung der Corona-Krise können Videokonferenzen einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags leisten. Der HBDI geht daher davon aus, dass für die Dauer der Krisenbewältigungsmaßnahmen die gegenwärtig erhältlichen Videokonferenzsysteme aufgrund einer vorläufigen positiven Beurteilung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchs. d) und e) DS-GVO als erlaubt gelten.“
Allerdings drängt sich hier die Frage auf: Sind wirklich alle gegenwärtig erhältlichen Videokonferenzsysteme umfasst?
Aus meiner Sicht brauchen wir eine objektive und faire Bewertung der Systeme, die einerseits die echten Risken benennt aber auch den Blick in die Praxis nicht scheut und dabei den Verfahren ergebnisoffen begegnet.
Zeuge Anthony Yeboahs
18. Mai 2020 @ 14:42
Hallo in die Runde, was Schulsoftware betrifft, ist soweit ich weiß Untis die Nummer 1. Die arbeiten gemeinsam mit Grape und sind „eine sichere Alternative zu WhatsApp“ und ich schätze mal auch zu Zoom. Siehe Nachricht: http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190523_OTS0110/der-untis-messenger-erobert-die-klassenzimmer-seit-vergangener-woche-wird-an-schulen-damit-gechattet-bild (sorry für die lange Url)
JW aus Karlsruhe
23. Juli 2021 @ 12:29
Was ist der Sinn von Videokonferenzen? Sie sollen den normalen Unterricht möglichst gut nachahmen / funktionieren!
Der Datenschutz wird missbraucht, wenn LehrerInnen Angst haben die Eltern könnten dem Unterricht ebenfalls beiwohnen! Es wäre endlich „Lebenslanges Lernen“ und die Eltern könnten die Lehrer wirklich unterstützen.
D.H. aus Stuttgart
12. Mai 2020 @ 8:50
Guten Abend!
Mich würde interessieren, wie es um die technische Zuverlässigkeit von BigBlueButton bestellt ist. Ich soll diese Plattform als Lehrerin für obline-Unterricht nutzen, den ich sehr gern leiste(n) möchte, u.a., weil die Schüler sich dabei SEHEN können – doch mit 20 Schülern schon ist das System überlastet. Ein Videotool, bei dem man von Anfang an empfohlen bekommt, die Kameras auszuschalten (die Mikros wegen der Nebengeräusche auch), um das Rausfliegen von Teilnehmern zu reduzieren, ist für mich keine wirkliche Alternative.
Frank Müller
12. Mai 2020 @ 16:00
Da kann das Softwareprojekt BigBlueButton aber doch nichts für, wenn bei Ihnen zu wenige oder zu langsame Server mit dem Tool aufgesetzt wurden. Wir betreiben hier eine europäische Serverfarm basierend auf BigBlueButton und Moodle für inzwischen 33.500 Nutzer und unterstützen Videokonferenzen (wenn alle ihre Webcam an haben) mit bis zu 40 Teilnehmer sowie Frontalunterricht (nur Lehrer und wenige andere teilen ihre Webcam) bis zu 100 Teilnehmer. Wenn mehr Teilnehmer erwartet werden, nutzen wir zusätzlich eine eigene Videostreaming-Lösung für Personen welche nur zuschauen / konsumieren.
In einer Testphase haben wir die notwendige Expertise aufgebaut und Lasttests durchgeführt, erst dann wurden die Schulen nach und nach für die Nutzung freigeschaltet. Die Nutzer sind (soweit uns bekannt) sehr zufrieden. Auch von anderen Hochschulen ist ähnliches zu hören.
Das Thema Datenschutz ist inzwischen mit BigBlueButton sehr schnell konform eingestellt, siehe https://docs.bigbluebutton.org/admin/privacy.html
Karl Renner
11. Mai 2020 @ 21:57
Die Diskussion um den Datenschutz ist ja schön und gut. Wenn der Blick aber vollständig darauf verengt wird, fällt unter den Tisch, dass auch die Funktionalität bei der Auswahl geeigneter Tools eine Rolle spielen muss. Was bringt hervorragender Datenschutz, wenn das dadurch favorisierte Tool einfach keinen praktikablen digitalen Unterricht ermöglicht? Das hochgelobte BigBlueButton ist in der Praxis vor allem auffallend langsam und instabil. Gerade Teilnehmer mit etwas schwächerer Anbindung fliegen oft aus den Sitzungen. Das ist natürlich auch eine Möglichkeit für guten Datenschutz: Man lässt nur Werkzeuge zu, die so schlecht sind, dass sie eh keiner benutzen will.
Stefan Ludo
10. Mai 2020 @ 2:01
Es ist schade, dass in diesem Artikel nicht erwähnt wird, dass BigBlueButton eine Serversoftware ist – nicht ein prorietärer Service. Die Betreiber des Server auf welchem BigBlueButton eingerichtet wird, kann frei nach Bedarf, Anforderungen und Gesetzeslage die Datenspeicherung einstellen, eingrenzen oder auch ganz deaktivieren. Gute Dokumentation gibt es – diese kann auch zum Beispiel durch deutsche DSGVO-Experten mit verbessert werden. Das ist nunmal ein freies OpenSource Projekt wo jeder sich dran beteiligen kann.
Zusammen mit AVV und Einholen der Zustimmung zur Datenverarbeitung (welche die verarbeiteten oder gespeicherten Datenarten beinhalten müssen) von den Eltern/Erziehungsberechtigten kann BigBlueButton durchaus DSGVO konform betrieben und genutzt werden – und das auch ohne große Einschränkung der Funktionen.
Bei Zoom ist das hingegen nicht der Fall – da werden keine (kaum?) Anfragen auf Herausgabe der personenbezogenen Daten in elektronischem Format zu einem selbst innerhalb 30 Tage beantwortet, es ist nicht möglich den Zoom Dienst ohne Datenspeicherung zu nutzen oder selber zu betreiben, und es werden üblicherweise nicht nur Server aus der EU verwendet (das ist eine teure Zubuchoption die bisher kaum eine Schule bucht).
Peter
9. Mai 2020 @ 0:25
Es ist nur eine kleine EInstellung in der bigbluebutton.properties notwendig, damit der Server keine Aufnahmen anfertigt.
Der PC-Flüsterer Bremen
8. Mai 2020 @ 21:52
Die Bedingungen, unter denen ein „akzeptabler Einsatz von Zoom realisierbar“ wäre, sind völlig unrealistisch. Daraus spricht eher eine fast rührende Hilflosigkeit.
Ja, das ist Fakt, jedenfalls gegenwärtig:
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Es gibt keine kostenlose UND bequeme Alternative zu Zoom, Punkt.
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Frage: Weshalb bieten die amerikanischen Datensauger ihre Dienste unentgeltlich an? Darauf mag Jede(r) eine eigene Antwort finden.
Zoom ist und bleibt aus dem Blickwinkel des Privatsphären-Schutzes schlicht inakzeptabel. Selbst wenn man der Firma selbst vertraute (was ich nicht tue), bleibt immer noch das Damokles-Schwert des CLOUD Act, der seit zwei Jahren in Kraft ist. Demnach sind sämtliche Daten von US-Firmen, und sämtliche in USA lagernde Daten, Freiwild für CIA, NSA & Co.
Schall und Rauch
7. Mai 2020 @ 19:24
Sehr geehrter Herr Ertel,
als Datenschutz-Experte und Teamleiter haben Sie vor dem Veröffentlichen Ihres Kommentars sicherlich geprüft, ob Ihr Vorwurf sich a) anhand des Quelltextes erhärten lässt – als Experte haben Sie sicherlich die nötige Expertise, oder gehören Sie etwa zu den Juristen-Dummschwätzern, die meinen sie seien die Klügsten, nur weil sie Juristen sind und das auch noch mit tollem Doktortitel haben? – und b) ob in der konkreten Konfiguration bei dem konkreten Einsatz in Baden-Württemberg ihr Vorwurf zutrifft.
Also: Können Sie Belege liefern?
Oder sind Sie ein Dummschwätzer?
Hochachtungsvoll
Schall und Rauch
Daniela Windelband
8. Mai 2020 @ 9:40
Sehr geehrte*r Schall und Rauch,
wir sind jederzeit gerne bereit (und freuen uns sogar darüber) mit unseren Lesern in einen fachlichen Diskurs zu gehen. Allerdings setzt das ein Mindestmaß an Etikette voraus. Jemanden als Dummschwätzer zu bezeichnen, nur weil er Jurist ist und alle Menschen, die promoviert sind, zwischen den Zeilen als überheblich abzustempeln ist – mit Verlaub – inakzeptabel. Wenn Sie mit uns diskutieren möchten gerne, aber wüste Beschimpfungen und Verallgemeinerungen im Schutze der Anonymität, Frau/ Herr Schall und Rauch, werden wir nicht kommentieren!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Blogredaktion
Peter Hormanns
6. Mai 2020 @ 19:53
Der Artikel geht in keiner Weise auf die klaren Argumente für Moodle und BigBlueButton ein: Beide Softwareprodukte sind freie Software und werden vom landeseigenen Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) selbst betrieben. Es werden also keinerlei Daten aus der Hand gegeben. Alle Daten bleiben im vertrauensvollen Rechenzentrum! Selbst wenn die Aufzeichnungsfunktionalität in BigBlueButton aktiv geblieben sein sollte, hat das ZSL die volle Kontrolle darüber, wie lange die Aufzeichnungen auf dem Server verbleiben. Die Dauer wird wegen der anfallenden Datenmenge kurz bemessen sein.
Auf auf die zitierte Kritik der zweifelhaften Qualität der Desktop-Clients für Zoom geht der Artikel nicht ein. Zur Nutzung von Zoom müssen jeder Schüler und jede Schülerin diese in Teilen veraltete Software auf ihrem privaten PC installieren.
Warum soll Schule einen US-amerikanischen Dienst nutzen, wenn es gute Alternativen gibt?
Mikail Yardimci
5. Mai 2020 @ 18:06
Mit Rainbow erhalten SIe eine Datenschutzkonforme Lösung mit Ende zu Ende Verschlüsselung und Moodle Integration. Ebenfalls werden Daten entweder im Deutschen Rechenzentrum gespeichert oder im eigenen RZ.
Rainbow ist ein Produkt des Herstellers Alcatel-Lucent mit HQ in Paris. Ein europäisches Unternehmen, welches der DSGVO unterleigt und nicht dem Cloud Act.
Unser Fazit: Seien Sie nicht das Produkt, investieren Sie in die richtige Lösung und erhalten Sie Ihre Digitale Souverenität.
Aktuell kann man Rainbow auch in der vollwertigen Lösung drei Monate kostenlos testen, hier geht es zur Kampagne:
https://conversation.al-enterprise.com/LP=7735
Hier zur Produktpage:
https://www.openrainbow.com/
David Koch
5. Mai 2020 @ 14:58
Sehr geehrter Herr Ertel,
entweder Ihr Artikel ist nur unzureichend recherchiert oder Sie verbreiten (ggf. um Zoom zu bewerben) mutwillig Falschinformationen.
Das Zitat, das Sie zu BBB anführen, stammt aus der Dokumentation zu BBB unter dem Abschnitt „Recording“. Dort wird vorgestellt, was die Software macht, wenn eine Aufnahme gestartet wird. Dass eine Software aufnimmt, wenn sie im Zuge der „recording“-Funktion aufnehmen soll, ist eine Selbstverständlichkeit. Es steht dort auch nochmals explizit, dass eine Aufnahme durch eine*n Moderator*in gestartet werden muss. Als Nutzer von BBB kann ich dies nur bestätigen.
BBB ist eine OpenSource-Software und damit das komplette Gegenteil von Zoom. BBB steht kostenlos zur Verfügung. Wer keinen eigenen Server zur Nutzung der freien Software hat, lässt sich dafür einen Server von einer IT-Firma einrichten. Zoom zu nutzen und damit Daten von Zoom verwalten zu lassen, ist deshalb etwas komplett anderes als BBB über den eigenen Server oder den Server einer IT-Firma in D laufen zu lassen.
Wenn Ihnen daran liegt, Fehlinformationen im Netz entgegen zu treten, sollten Sie Ihren Beitrag möglichst schnell überarbeiten.
Freundliche Grüße
David Koch
Dr. Sebastian Ertel
6. Mai 2020 @ 13:42
Sehr geehrter Herr Koch,
vielen Dank für Ihren kritischen Kommentar.
Das von mir verwendete Zitat stammt aus dem Abschnitt „Overview“ der BigBlueButton Webseite. Dort wird beschrieben, dass BBB alle Ereignisse und Mediendaten aufzeichnet, die während einer BigBlueButton-Sitzung zur späteren Wiedergabe erzeugt werden.
Ich muss Ihnen insoweit Recht geben, dass man diese Aussage so verstehen kann, dass eine Aufzeichnung nur erfolgt, wenn diese aktiv durch den Nutzer initiiert wurde. Liest man aber sechs Abschnitte weiter stößt man auf Folgendes (Übersetzung mit Deepl.com):
„Nachdem die Sitzung beendet ist, führt der BBB-Server ein Archivskript aus, das alle zugehörigen Dateien in ein einziges Verzeichnis kopiert. Es prüft dann, ob der Moderator während der Sitzung auf die Schaltfläche „Aufzeichnen“ geklickt hat, um einen Abschnitt der Sitzung anzugeben, der in eine Aufzeichnung umgewandelt werden soll. Wenn die Schaltfläche „Aufzeichnen“ während der Sitzung nicht angeklickt wurde, werden die Dateien in die Warteschlange gestellt, um nach einer gewissen Zeit gelöscht zu werden.“
Die Beschreibung der Warteschleifen-Funktion führt im Umkehrschluss zu der Annahme, dass per se alles, was im Rahmen einer Sitzung passiert, gespeichert wird, unabhängig ob die von den Nutzern gewollt wird oder nicht.
Es werden also keine falschen Informationen ins Netz gestellt, sondern lediglich auf die Informationen Bezug genommen, die BBB auf der eigenen Seite publiziert.
Auch dient der Beitrag nicht der Bewerbung von Zoom, sondern setzt sich kritisch mit den sehr allgemeinen Aussagen des Landesdatenschutzbeauftragten Baden-Württembergs auseinander. Die Schulen standen nach der plötzlichen Einstellung des Präsenz-Unterrichts vor der Herausforderung, schnell entsprechende Alternativen zu finden. Daher war für viele, insbesondere aufgrund der Performanz, Zoom die erste Wahl. Auch dieses Tool leidet wie viele andere Alternativen unter Schwachstellen, die einen datenschutzkonformen Einsatz infrage stellen können. Da ein Wechsel eines funktionierenden Systems in vielen Einrichtungen kaum vermittelbar ist, mussten Maßnahmen definiert werden, um den datenschutzrechtlichen Vorgaben bestmöglich zu entsprechen. Diese habe ich in dem Blog-Beitrag dargestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Ertel
Robert Stracke
15. Mai 2020 @ 19:37
Sehr geehrter Herr Dr. Ertel,
BBB nimmt standardmäßig laut Eigenbeschreibung eben nicht auf – leider wird dies von ihnen aber behauptet.
Kein Problem – Sie können Ihre Äußerung ja korrigieren!
BBB schreibt auf der Website (im vierten Abschnitt der von Ihnen zitierten Overview): „From a technical point of view, in the BigBlueButton API, when you pass the parameter ‘record=true’ with create, BigBlueButton will create a session that has recording enabled. In this case, it will add a new button to the toolbar at the top of the window with a circle icon which a moderator in the session can use to indicate sections of the meeting to be recorded.“ [abgerufen Fr 15 Mai 2020 18:55:02 CEST http://docs.bigbluebutton.org/dev/recording.html#overview%5D
Aufnahme also nur, wenn die Session ausdrücklich als „Aufnahmesession“ gestartet wurde,
Wenn Sie es noch genauer lesen möchten, deutlich weiter unten: „Is the recording activated automatically? No, when creating the meeting the parameters must include record=true to enable recording.“ [abgerufen Fr 15 Mai 2020 19:02:30 CEST http://docs.bigbluebutton.org/dev/recording.html#is-the-recording-activated-automatically%5D
Ich freue mich auf Ihre Richtigstellung!
Freundliche Grüße
Robert Stracke
Dr. Sebastian Ertel
17. Mai 2020 @ 21:43
Guten Abend Herr Stracke,
zur Thematik haben wir einen weiteren Beitrag geschrieben (https://www.datenschutz-notizen.de/videokonferenzen-mit-bigbluebutton-5425839/). Auf diesen verweise ich gern.
Herzliche Grüße
Sebastian Ertel
Anonym
4. Mai 2020 @ 13:38
Zoom ist vielleicht juristisch momentan nicht zu beanstanden, die anhaltenden Qualitätsprobleme deuten aber auf eine derart kaputte Firmenkultur hin, dass man dem Dienst nicht vertrauen kann und sollte. In der Krisensituation ist mit den Füßen abstimmen natürlich einfacher gesagt als getan, danach verschwindet Zoom hoffentlich in der Versenkung (wird natürlich nicht passieren, weil Datenschutz in der breiten Masse gegen Bequemlichkeit verliert).