Das niedersächsische Innenministerium ist seit geraumer Zeit bemüht, Polizeibeamten in bestimmten Regionen mit Bodycams auszustatten. Ein erster Pilotversuch mit 20 Beamten ist längst (erfolgreich) beendet worden. Die zuständige Landesbeauftragte für den Datenschutz, Barbara Thiel hatte seinerzeit Bedenken an dem Test geäußert und den Gebrauch der Minikameras im regulären Dienst vor allem mangels Rechtsgrundlage für rechtswidrig erachtet.

Nun wird seit Monaten an einer neuen gesetzlichen Grundlage für den Einsatz der kleinen Schulterkameras bei den Polizisten gearbeitet, allerdings dürfte sich das Vorhaben noch etwas verzögern, da ein neues Polizeigesetz nicht mehr vom mittlerweile aufgelösten Landtag in Niedersachsen verabschiedet werden konnte. Auch dürfte weder die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) noch § 4 BDSG-neu als Rechtsgrundlage heranzuziehen sein.

Ungeachtet dessen hat Innenminister Boris Pistorius (SPD) offenbar die erste Bestellung über 500 Bodycams mit einem Gesamtvolumen in Höhe von einer halben Million Euro angeordnet. Ferner teilte das Ministerium mit, dass zunächst nur die Videoaufzeichnung erfolgen soll und noch keine Tonaufzeichnung vorgesehen sei.

Was ist der Zweck der Bodycams?

Es bleiben weiterhin einige Fragezeigen im Hinblick auf den tatsächlichen Nutzen der Bodycams. Sollen diese Systeme primär der Abschreckung von Angriffen (präventiv) dienen oder eher eine spätere Aufklärung und Verfolgung von Straftaten erleichtern und dann repressiv wirken? Während sich die präventive Gefahrenabwehr der Polizeibehörde in der Regel nach den jeweiligen Polizeigesetzen der Bundesländer richtet, obliegt die Strafverfolgung grundsätzlich den Strafverfolgungsbehörden (z.B. der Staatsanwaltschaft), die nach den Gesetzen des Bundes handeln (z.B. auf Grundlage der StPO). Daher gilt es rechtsdogmatisch zwischen den konkreten Zielen der Schulterkamera auch hinsichtlich der Ausgestaltung der Rechtsgrundlage zu differenzieren.

Zurzeit stehen noch einige Abschlussberichte zum Einsatz von Bodycams in mehreren Bundesländern aus. Bis diese vorliegen darf über den Sinn der Bodycams diskutiert werden.

Die Datenschützerin Barbara Thiel äußerte sich bereits kritisch zu dem vermeldeten Ankauf der 500 Bodycams. Sie hatte bereits mehrfach eine ausdrückliche bzw. umfassende Rechtsgrundlage für den Einsatz gefordert. Erst dann dürften die Schulterkameras eingesetzt werden.