Der Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) hatte 15 Klauseln der Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen des beliebten Smartphone-Spiels Pokémon Go abgemahnt (wir berichteten). Dabei richtete sich die Kritik nicht nur gegen die Datenschutzbestimmungen, sondern auch gegen weitreichende Haftungs- und Gewährleistungsausschlüsse. Der Pressemitteilung des vzbvs zufolge hat die Entwicklerfirma Niantic eine verbindliche Unterlassungserklärung zu allen vom vzbv geforderten Punkten abgegeben. Die Nutzungs- und Datenschutzbedingungen von Pokémon Go sollen bis Ende dieses Jahres entsprechend überarbeitet werden. Doch für die Verbraucher gilt der Schutz gegenüber den beanstandeten Klauseln sofort. Niantic darf sich während der Umstellungsfrist nicht mehr auf diese Klauseln berufen.
Ein voller Erfolg für die Verbraucherschützer!