Der Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) hat 15 Klauseln der Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen des beliebten Smartphone-Spiels Pokémon abgemahnt. Nach Auffassung der Verbraucherschützer enthalten die Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen des kalifornischen Entwicklers Niantic nach deutschem Recht unzulässige Klauseln.
„Wer in Deutschland Geschäfte machen will, muss sich auch an die hier geltenden Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards halten. Da sehen wir in den Geschäftsbedingungen von Pokémon Go noch erheblichen Nachholbedarf“, meint Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv.
Die Kritik der Verbraucherschützer richtet sich nicht nur gegen die Datenschutzbestimmungen, die bereits von verschiedenen Datenschützern kritisiert wurden, sondern z.B. auch gegen weitreichende Haftungs- und Gewährleistungsausschlüsse. Der vzbv hat nun Niantic aufgefordert, bis zum 9. August eine Unterlassungserklärung abzugeben, ansonsten prüfen die Verbraucherschützer eine Klage.
24. Juli 2016 @ 10:36
Ich habe das Problem, dass sich an meiner Hausecke eine sogenannte Ladestation für Pokemons befindet. Dadurch tummeln sich dort die halbe Nacht die verschiedensten Personen. Leider bleiben sie dabei nicht ruhig, sondern „labern“ lautstark oder prahlen mit ihren „Erfolgen“. An Schlaf ist kaum zu denken und das wo ich schon um 2 Uhr aufstehen muss,