Man kennt es: Eilig mit dem Auto unterwegs, blitzt auf einmal die Radarfalle auf. Mist, schon wieder zu schnell gefahren. Das passiert auf bekannten Wegen nicht sehr häufig. Viele kennen die festen „Blitzer“ auf ihrer Strecke und passen ihr Fahrverhalten an eben diesen Stellen an. Anders sieht es bei mobilen Radarfallen aus, wie sie u.a. auch bei den sogenannten „Blitzmarathons“ zum Einsatz kommen. Das vorher bekannt gegeben wird, wo geblitzt wird, bestätigt die Argumentation für Geschwindigkeitskontrollen. Nicht etwa der monetäre Anreiz für die Steuerkassen ist der Hauptgrund, sondern die Tatsache, dass überhöhte Geschwindigkeit der Unfallverursacher Nr. 1 ist.

Neuerungen auf dem Gebiet der Geschwindigkeitskontrolle

Die Geschwindigkeit auf einem längeren Abschnitt kontrollieren zu können, ist das Ziel der sogenannten „Section Control“. Dabei werden Autofahrer und Fahrzeug am Beginn und am Ende der Kontrollstrecke fotografiert und die Bilder jeweils mit einem Zeitstempel versehen. Aus diesen beiden Zeitstempeln lässt sich dann die Durchschnittsgeschwindigkeit berechnen und feststellen, ob man zu schnell gefahren ist. Das Ganze funktioniert sowohl bei einer 3km langen Strecke als auch bei Strecken die mehrere hundert Kilometer lang sind. Dann genügt es nicht mehr, mal kurz den Fuß vom Gas zu nehmen. Die Technik wird bereits unter anderem in England, Schottland und Österreich eingesetzt.

Kommt die Technik nun auch nach Deutschland?

Niedersachsen möchte nun als erstes Bundesland die „Section Control“ einsetzen. Doch bisher liegt weder eine Genehmigung durch die niedersächsische Datenschutzbeauftragte noch durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt vor.

Datenschutzrechtliche Probleme

Kritiker sehen die informationelle Selbstbestimmung des einzelnen Autofahrers gefährdet, wenn alle Autofahrer fotografiert werden. Auch die Gefahr der Zweckentfremdung der Bilder ist ein nicht zu unterschätzendes Problem.

Die Problematik zeigt Parallelen zu der automatischen Kennzeichenerfassung, bei der die Polizei massenhaft Kennzeichen mit Fahndungsdateien abgleicht und dem deutschen LKW-Mautsystem. Beim Mautsystem dürfen die erhobenen Daten ausschließlich zum Zweck der Mauterhebung verwendet werden, jedwede andere Verwendung, auch die Ahndung von Straftaten ist gesetzlich ausgeschlossen. Bei der automatischen Kennzeichenerfassung werden die Bilder systemseitig mit Fahndungsdateien abgeglichen und bei Nichtübereinstimmung sofort gelöscht. Erst bei einer Übereinstimmung werden die Daten an die zuständige Polizeidienststelle weitergeleitet, wo sie von Polizeibeamten überprüft werden. Kommt es auch bei diesem Abgleich zu einem Treffer mit einer Fahndungsliste, werden die Daten gespeichert. Ansonsten erfolgt eine Löschung.

In Österreich hat sich bereits der Verfassungsgerichtshof mit der Rechtmäßigkeit dieser Form der Geschwindigkeitsüberprüfung beschäftigt. Quintessenz: alle Daten derer, die nicht zu schnell unterwegs waren, müssen unverzüglich gelöscht werden und die Streckenabschnitte, auf denen die „Section Control“ zum Einsatz kommt, müssen deutlich kenntlich gemacht werden.

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, als ein durch das Bundesverfassungsgericht aus Art. 2 GG abgeleitetes Grundrecht, ist ein hohes Gut, mit dem sorgsam umzugehen ist. Aus diesem Grund ist es zu begrüßen, dass die niedersächsische Datenschutzaufsichtsbehörde die Einführung der „Section Control“ kritisch betrachtet. Nach Aussage der Datenschutzbeauftragten Thiel ist die Aufsichtsbehörde nicht nur kritisch, sondern begleitet das Projekt konstruktiv (vgl. hier).Die Hürden für einen datenschutzkonformen Einsatz sind hoch, allerdings scheint er unter Berücksichtigung der oben genannten Dinge möglich. Es gilt jedoch zu bedenken, dass gespeicherte Daten auch Begehrlichkeiten wecken, gerade wenn diese zur Aufklärung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten herangezogen werden könnten. Aus diesem Grund sollte die Umsetzung auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden.