Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat eine Datenweitergabe innerhalb eines Unternehmensverbundes als unzulässig erachtet, da die Rechte einer Beschäftigten nicht hinreichend beachtet wurden (LAG Hamm, Urteil vom 14.12.2021 – 17 Sa 1185/20). Darüber hinaus gestand das LAG der Beschäftigten ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro zu. Konkret ging es um folgenden Fall: Die Arbeitgeberin der […]