Medienberichten zu Folge besteht der Verdacht, dass das Leipziger Unternehmen Unister 13,2 Millionen E-Mail-Adressen unberechtigt für den Versand von Werbenewslettern verwendet haben könnte. Wie bekannt wurde, soll bereits 2015 der Datenschutzbeauftragte der Firma auf dieses Problem aufmerksam gemacht haben. Nun hat sich der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig eingeschaltet und sich an den vorläufigen Insolvenzverwalter gewandt.

Zur Erinnerung

Unister betreibt über 40 Internetportale mit dem Schwerpunkt Reisen. Nach einem Flugzeugabsturz des Firmengründers hatte die Holding im Sommer diesen Jahres Insolvenz angemeldet. Zwischenzeitlich befinden sich neben der Holding auch mehrere Firmentöchter in einem vorläufigen Insolvenzverfahren (vgl. hier).

Rechtskonforme E-Mail-Werbung

Wie können E-Mail-Adressen rechtskonform zu Werbezwecken genutzt werden? Die wesentlichen Regelungen zum Newsletter-Versand finden sich in § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Daneben sind auch Bestimmungen des Telemediengesetzes (TMG) zu beachten.

Für den zulässigen Newsletter-Versand bedarf es grundsätzlich der Einwilligung des Empfängers. Damit diese Einwilligung den Anforderungen des UWG entspricht, müssen verschiedene Aspekte berücksichtigt werden. In einem früheren Beitrag haben wir ausführlich beschrieben, was beim Newsletter-Versand zu beachten ist.