Das könnte man aus einer Umfrage von Reuters herauslesen. Reuters hatte allen Datenschutzaufsichtsbehörden der EU eine Umfrage mit vier Fragen zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zugesandt. Geantwortet haben 18 nationale Aufsichtsbehörden und weitere sechs Landesdatenschutzbehörden aus Deutschland.

17 von 24 Behörden gaben an, es fehle ihnen an Personal und rechtlichen Kompetenzen zur Durchsetzung der DSGVO.

„Wir haben festgestellt, dass unsere Ressourcen nicht ausreichen, um die neuen Aufgaben der DSGVO zu bewältigen“, sagte Isabelle Falque-Pierrotin, Präsidentin des CNIL-Datenschutzbeauftragten in Frankreich, in einem Interview.

Die meisten Behörden wollen erst einmal auf Beschwerden reagieren. Nur eine kleine Minderheit will von Beginn an proaktiv Unternehmen hinsichtlich der DSGVO-konformen Umsetzung überprüfen.

Nach den neuen Regelungen kann sich jeder Betroffene bei einer Aufsichtsbehörde beschweren. Die Beschwerde muss nicht am Sitz des Unternehmens, sondern kann auch im Heimatland des Betroffenen, erfolgen. Die Behörde ist dann für die Koordinierung und Weiterleitung an andere Aufsichtsbehörden verantwortlich und bleibt Ansprechpartner für den Beschwerdeführer. Sollte eine Aufsichtsbehörde untätig bleiben oder kommt es zu Unstimmigkeiten verschiedener Aufsichtsbehörden werden diese Fälle im Europäischen Datenschutzausschuss, einem Gremium aller nationalen Datenschutzbehörden, geklärt. De Facto löst der Ausschuss die Artikel 29-Gruppe ab. Das Gremium soll sowohl als Forum für die nationalen Behörden dienen aber eben auch verbindliche Entscheidungen in Streitfällen treffen.