Letzte Woche sorgte ein Artikel des Hamburger Abendblatts zu einer angeblichen Untersagung des Einsatzes von Skype im Schulalltag durch den LfDI Hamburg (wir berichteten) für Aufregung und Diskussionen. Die Hamburger Aufsichtsbehörde reagierte auf den Artikel mit einer Stellungnahme und kündigte in dieser an, eine FAQ zum Thema „Datenschutz und Corona“ zu veröffentlichen. Diese ist nun erschienen.

Ein Schwerpunkt der Ausarbeitung betrifft einerseits die „Verarbeitung von personenbezogenen Daten infizierter Personen durch Gesundheitseinrichtungen und Gesundheitsbehörden“ und andererseits die „Verarbeitung personenbezogener Daten infizierter Personen durch den stationären Handel und Unternehmen mit Publikumsverkehr“.

Eher am Rand wird auf die Thematik der kontaktlosen Kommunikation im Bildungswesen eingegangen.

Zunächst wird allgemein dargestellt, welche Anforderungen entsprechende Kommunikationstools erfüllen müssen. Diese müssen den Vorgaben des Art. 32 DSGVO entsprechen und die Vertraulichkeit und Integrität der Daten gewährleisten.

Diese Anforderung erfüllt, so der LfDI Hamburg, z. B. das Portal EduPort:

„Über EduPort, das vom städtischen IT-Dienstleister Dataport gehostet und administriert wird, können Lehrkräfte auch aus dem Homeoffice Dokumente in der schulischen Cloud ablegen, Materialien mit Kolleginnen und Kollegen teilen und gemeinsam bearbeiten, Schultermine planen und veröffentlichen und auf weitere schulische IT-Systeme zugreifen. Sämtliche Daten liegen so an einer zentralen Stelle im Verantwortungsbereich der FHH. Hamburg steht mit EduPort eine datenschutzkonforme Realisierungsmöglichkeit zur Verfügung.“

Bei dem Einsatz anderer Tools sieht der LfDI Hamburg die Problematik, dass keine ausreichenden Informationen vorhanden sind, anhand derer ein datenschutzkonformer Einsatz geprüft werden kann. So verweist er auf die Verarbeitung von Metadaten, Telemetrie-Funktionen, verschlüsselte Datenhaltung, Speicherort und Zugriffsrechte.

Unter dem Aspekt der Teilhabegerechtigkeit wird zudem der Versand von Unterrichtmaterialien per Post angesprochen.

Letztlich wird dargestellt, dass die

„Entscheidung für oder gegen ein bestimmtes digitales Kommunikationstool, […]  in erheblicher Weise insbesondere von der Zahl der Teilnehmer, dem Inhalt der Kommunikation und der Zeit der Nutzungsdauer abhängig [ist] und […] daher für jeden Einsatzbereich individuell entschieden werden [sollte]“.

Stellungnahme

Inhaltlich war die Stellungnahme in dieser Form zu erwarten. Gleichwohl ist sie enttäuschend. Zwar bietet das Portal EduPort verschiedene Möglichkeiten um eine Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit Unterrichtsmaterialien zu gewährleisten. Ein virtueller Unterricht, beispielsweise in Form einer Videokonferenz, ist hierüber jedoch nicht möglich. Gerade im Hinblick auf den geschlossenen Digitalpakt und das mittelfristige Ziel Medienkompetenzen zu schaffen und zu fördern, geht hier eine Chance verloren. Durch entsprechende Empfehlungen hätte man einen möglichen Weg aufzeigen können. Auch der Verweis auf den Postweg stößt da eher negativ auf. Denn zwischen dem Versand von Unterrichtsmaterialien per Post und einem elektronischen Unterricht mit Hilfe moderner Videokonferenzsoftware liegen Welten.