Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte die Nutzungsbedingungen von Instagram abgemahnt. Im Detail wurden 18 Klauseln der Datenschutz- und Nutzungsbedingungen beanstandet. Auch das Impressum war nach Ansicht der Verbraucherschützer nicht korrekt.

Wider Erwarten lenkte Instagram schnell ein und gab eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Nun hat Instagram bis November bzw. in einigen Bereichen bis Ende des Jahres Zeit, seine Regeln zu ändern.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht wurde u.a. bemängelt, dass personenbezogene Daten an Werbepartner ohne eine informierte und freiwillige Einwilligung des Nutzers weitergegeben werden durften. Darüber hinaus wurde bemängelt, dass nach den bisherigen Regelungen kalifornisches Recht und nicht deutsches Verbraucherrecht galt.

Wichtig zu wissen ist, dass die neuen Regelungen für alle Nutzer in Deutschland gelten werden, ganz egal, ob sie schon Kunden waren, oder Neukunden werden. Somit werden auch Bestandskunden in den Genuss der neuen Regelungen kommen.