OK, ein bisschen Click-Bait muss sein, auch in der Weihnachtszeit ?
Eigentlich wollte ich Ihnen an dieser Stelle vertiefte juristische Erkenntnisse über die Frage, inwieweit Spendenwerbung eigentlich Wettbewerbshandlungen im Sinne des UWG darstellen, näherbringen. Da kam mir dann aber am Samstag ein sehr interessanter Artikel aus der Süddeutschen Zeitung (SZ vom 4.12. „Lasst mich in Ruhe“; (€)) dazwischen, der meine Auffassung darüber, was Sie als geschätzter Leser und geschätzte Leserin wohl interessanter finden, prompt geändert hat. Wenn Sie dennoch demnächst gern mehr über das vorgenannte Thema der rechtlichen Einordnung von Spendenwerbung wissen möchten, sagen Sie mir und uns das gern unten in den Kommentaren!
Jetzt aber zu Spotify. Natürlich möchte ich als erstes, nochmal erwähnen, dass hier die SZ Quelle bzw. Hintergrund des Artikels ist, damit hoffe ich, Plagiatsvorwürfen zu entgehen UND mache Werbung für die Zeitung. Natürlich berichten auch die FAZ, die Zeit und weitere Player am Markt oft über interessante Themen mit Datenschutzbezug.
Spotify hört mit
Dass Spotify uns Hörern permanent in die Ohren schaut und versucht, unseren Musikgeschmack genau zu ermitteln und auch Lieder oder Playlisten empfiehlt, die diesem vermeintlich entsprechen, ist sicher weitestgehend bekannt bzw. müsste jedem bekannt sein, der den Dienst nutzt. Nicht anders als Amazon & Co und alle diejenigen Dienste, die das Nutzungsverhalten Ihrer Kunden kontinuierlich analysieren. Wussten Sie aber auch, dass Algorithmen mittlerweile ein Musikstück (einen Titel!) mithilfe von diversen Datenparametern als „fröhlich“, „traurig“ etc. einstufen können? (OK, als Jurist faszinieren und erschrecken mich solche Infos trotz einer Selbsteinschätzung als „digital-half-native“ noch immer – Informatiker mögen vermutlich milde lächeln und mir diese Unkenntnis verzeihen). Diese Datenparameter beinhalten „danceability“, „energy“, „liveliness“, „acousticness“, „instrumentalness“, „speechiness“, „tempo“, „valence“ und andere. Jedem dieser Parameter wird durch den Algorithmus ein bestimmter Wert zugeordnet, der z. B. zwischen -4,634 und 0.000056 schwanken kann. Wichtigster Wert für die Einordung eines Songs in (werbewichtige) Kategorien in der o. g. Liste ist – so der o.g. Artikel – „valence“ (mit einem Faktor zwischen 0 und 1), der bestimmt, ob der Song eher fröhlich oder traurig ist. Was aber, wenn man hierbei den Text des Songs außer Acht lässt, oft auch in die Hose geht – da der Algorithmus halt auch nicht mehr ist als das, nämlich nur ein Algorithmus.
Money, money, money
Und was macht Spotify mit diesen Informationen? Ja, keine Überraschung – natürlich möglichst punktgenaue Real-Time-Werbung ausspielen, sowohl im Hinblick auf die vermutete Stimmung des Hörers, als auch möglichst unter Berücksichtigung einer – angenommenen, aber durch Algorithmen als wahrscheinlich bestärkten – Aktivität, sei es das sog. Work-out, Kochen, Lernen etc. Dass Spotifiy diesen Bereich, die Erzielung signifikanten Umsatzes durch punktgenaue Werbung, bereits vor dem Börsengang als wichtigen Faktor im Vergleich mit dem Umsatz durch Abo-Gebühren angesehen hat, hatte damals bereits Marketing-Chef Seth Farbman gegenüber dem Wall Street Journal deutlich kommuniziert (hier das Interview). Dass dieses Bestreben nun auch Früchte trägt, zeigen die vor kurzem veröffentlichten Zahlen des 3. Quartals 2021: Zwar macht der Umsatz mit Abo-Gebühren noch immer den Großteil des (3/4-Jahres-)Gesamtumsatzes von immerhin 7 Milliarden Euro aus, allerdings betrug der Anstieg des Umsatzes im Werbegeschäft in diesem Jahr 75% !! gegenüber dem Vorjahreszeitraum – ein Ergebnis, das dem immer genaueren Tracking der immerhin 220 Millionen Nutzer der Gratis-Version zuzuschreiben ist. Bitte nicht falsch verstehen: Das soll kein Spotify-Bashing sein, sondern nur aufzeigen, dass sich das Unternehmen in dieser Hinsicht genauso datenschutz-un-freundlich verhält wie facebook & Co. und sich damit nach wie vor hervorragend (viel) Geld verdienen lässt.
Spender
9. Dezember 2021 @ 11:52
Das überrascht ja nun nicht wirklich, oder?
Der Beitrag zur Spendenwerbung und UWG hätte mich eher interessiert!
O.Stutz
8. Dezember 2021 @ 14:13
Ok, gern. Artikel zur Spendenwerbung kommt im Januar. Danke für das feedback
Anonymous
8. Dezember 2021 @ 11:23
Danke für den spannenden Artikel. Die rechtliche Einordnung von Spendenwerbung interessiert mich ebenfalls