Wem ist es nicht auch schon einmal passiert? Der Arzttermin, der Besuch beim Frisör oder das Essen im Restaurant haben dann doch länger gedauert, als geplant und schon ist das Parkticket abgelaufen.

„Scan Cars“ sollen künftig Kennzeichen erfassen

Doch Falschparker sollen künftig nicht mehr unentdeckt bleiben können. Neben abgelaufenen Parktickets geht es dabei auch um Fahrzeuge, die unberechtigt in Anwohnerparkzonen stehen oder gar in zweiter Reihe oder auf dem Gehweg parken. Hierfür setzt sich die Hamburger Verkehrsbehörde ein und beabsichtigt sogar das bundesweite Rollout eines digitalen Kontrollsystems (vgl. hier und hier). Ein aktueller Gesetzesvorschlag sieht sog. „Scan Cars“ vor, also Fahrzeuge, die mit Kamera auf dem Dach – ähnlich einem Google-Street-View-Fahrzeug – durch die Straßen ziehen und Kennzeichen von parkenden Fahrzeugen scannen und fotografieren. Diese Scans werden im Anschluss mit einer Datenbank digital abgeglichen, in der die Daten von Kurzzeitparkern und Anwohnerparkberechtigungen bereits hinterlegt sind. Der Abgleich soll so Parksünder zum Vorschein bringen, deren Verstöße im Zweifelsfall auch noch einmal von Mitarbeitern des Landesbetriebs Verkehr kontrolliert werden sollen. Zum Parken berechtigte Fahrzeuge bzw. deren erfasste Kennzeichen sollen unmittelbar gelöscht werden.

Mit dieser Initiative sollen eine zielgerichtetere Organisation und Steuerung des Angebotes an und der Nachfrage nach öffentlichem Parkraum möglich sein. Darüber hinaus soll auch die generelle Sicherheit für Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr verbessert werden – Fahrzeuge mit ähnlichen Kamerasystemen streifen bereits durch die Straßen von Brüssel, Amsterdam und Warschau.

Dateneingabe bereits beim Parkautomaten erforderlich

Im Gesetzesvorhaben, welches bei der Verkehrsministerkonferenz im Herbst 2022 auf positive Resonanz gestoßen war, ist vorgesehen, dass Autofahrer bereits am Parkautomaten ihre Kennzeichendaten eingeben, damit die Scan Cars im Folgenden die Parkvorgänge überhaupt abgleichen und kontrollieren können. Geplant ist, eine entsprechende Gesetzesgrundlage im ersten Halbjahr 2024 zu schaffen, um die Scan Cars dann in Hamburg und später bundesweit auf die Straßen schicken zu können.

Dass die Eingabe des Kennzeichens bei Parkscheinautomaten nichts völlig Neues ist, zeigt z. B. ein Parkscheinautomat auf dem Campus der Universität Hohenheim, der seit einigen Jahren in Betrieb ist und verhindert, dass gelöste Parktickets mit „ungenutzter Parkzeit“ weitergereicht werden (vgl. hier und hier).

Datenschutzrechtliche Hürden

Mehr Kontrollen in kürzerer Zeit und eine konsequentere Ahndung von Parksündern, langfristig weniger (unberechtigt) besetzte Parkplätze – und der Datenschutz?

Problematisch ist aus datenschutzrechtlicher Sicht vor allem, dass sämtliche und damit auch parkberechtigte Fahrzeuge gescannt werden, die sich im Erfassungsbereich des Scan-Fahrzeugs befinden. „Damit werden alle Halter quasi unter einen Generalverdacht gestellt und ihre Daten verarbeitet“, so bringt es Thomas Fuchs, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI), im oben genannten Bericht über den Einsatz von Scan Cars auf den Punkt. In der Tat dürfte sich das Vorhaben vor allem im Hinblick auf die Erforderlichkeit, den Grundsatz der Datensparsamkeit und der Datenminimierung nach Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO als problematisch erweisen, zumal zunächst einmal die Daten sämtlicher Halter der Fahrzeuge, die im Erfassungsbereich berechtigt oder unberechtigt parken, verarbeitet werden – dies beginnt schon beim Lösen eines Parktickets.

Zudem muss dafür Sorge getragen werden, dass Passanten und Radfahrer, die sich im Erfassungsbereich bewegen, als solche erkannt und nicht mit aufgezeichnet werden.

Auch sind die personenbezogenen Daten zu löschen, sobald sie nicht mehr für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, notwendig sind.

Fazit

Das Bundesverkehrsministerium hatte bereits datenschutzrechtliche Fragen aufgeworfen, die inzwischen zwar beantwortet seien, dennoch bleibt abzuwarten, wie es mit der Gesetzesinitiative weitergeht und wie eine konkrete Ausgestaltung letztlich aussehen wird.