Unter dem Begriff „AGG-Hopping“ sind Scheinbewerbungen zu verstehen, bei denen es der Person eigentlich darum geht, nach einer Absage eine Entschädigungsklage aufgrund von Diskriminierung anzustreben. Nur wenige Jahre nach dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) wurde ein Anwalt aus München deutschlandweit als „AGG-Hopper“ bekannt, der sich aufgrund seines Alters diskriminiert sah. Das Geschäftsmodell beim AGG-Hopping […]