Wie wir bereits an mehreren Stellen (hier und hier) berichtet haben, will WhatsApp ab Ende September die Telefonnummern der Nutzer sowie die Informationen, wann diese bei dem Messangerdienst aktiv gewesen waren, an Facebook weitergeben.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände  (vzbv) hält diese Praxis für rechtswidrig und hat WhatsApp aus diesem Grund abgemahnt. WhatsApp bleibt bis zum 21. September Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Lässt WhatsApp die Frist verstreichen, will der vzbv gerichtlich gegen die Nutzungsbedingungen vorgehen. Die Verbraucherschützer raten allen Nutzern der Nutzung der eigenen Daten für Werbung durch Facebook zu widersprechen. Eine detaillierte Anleitung auch für den Fall, dass Sie bereits zugestimmt haben und diese Zustimmung nun zurücknehmen wollen, finden Sie hier. Doch selbst mit diesem Widerspruch ist das Problem nicht gänzlich gelöst. Nach Informationen von WhatsApp werden trotz eines Widerspruchs Daten an Facebook weitergeleitet. Allerdings sollen diese dann wohl nicht für Facebooks Werbezwecke genutzt werden, sondern lediglich zur Verbesserung des Programms an sich.

Besonders heikel ist, dass laut vzbv „auch Daten von im Telefonbuch gespeicherten Kontakten Dritter weitergegeben [werden] – selbst wenn sie keine WhatsApp-Nutzer sind.“ (vgl hier).

Facebook erhofft sich, relevantere Werbung einblenden zu können und somit Werbeplätze künftig teurer verkaufen zu können. Darüber hinaus soll auch die „Freunde-Finden“-Funktion deutlich verbessert werden.

Neben dem vzbv gab es bereits massive Kritik vom Hamburgischen Datenschutzbeauftragten und anderen europäischen Datenschützern.