Allmählich mausert sich das Thema zum Klassiker in der Sommerzeit. Der Kampf gegen die Verunreinigung von Ortschaften mit nicht ordnungsgemäß entsorgten Tierexkrementen – konkret der Kot von Hunden – erregt die Gemüter. Wer schonmal in einen Haufen getreten ist, kann dieses Bestreben sicher gut nachvollziehen und wird entsprechende Maßnahmen eher befürworten. Wenn da nicht der Datenschutz wäre. In den letzten Jahren wurden immer wieder Mittel eingesetzt, die sich mit den Datenschutz-Regulierungen nicht vereinbaren lassen.

Die Überführung von Hundehaltern mittels Videobeweis

So kam es zum Einsatz von Videoüberwachungstechnik durch Privatpersonen, um Verunreinigungen des Vorgartens durch Hundekot zu verhindern oder aufzuklären (34. Tätigkeitsbericht der LfDI Bremen, Punkt 15.1).

Es gab sogar den öffentlichen Aufruf eines Ortsbürgermeister an die Einwohner seines Dorfes, jeden Halter zu melden, der seine Hundehaufen einfach liegen lässt. In der Zeit der weit verbreiteten Smartphones sollten doch wenn möglich auch Fotos von den Tätern gemacht werden. Mit den Fotos würde der Ortsbürgermeister das Gespräch mit den Hundehaltern suchen, ehe ein Verfahren durch das Ordnungsamt eingeleitet würde (XII. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Punkt 13.4.4).

Per DNA-Abgleich zum Täter

Regelmäßig wird über den Aufbau einer Hunde-DNA-Datenbank nachgedacht. Mittels Abgleich der DNA des Kotes mit der in der Datenbank hinterlegten Vergleichsprobe soll dann der Übeltäter identifiziert und Herrchen oder Frauchen zur Kasse gebeten werden.

2021 gab es erste Bestrebungen in Rheinland-Pfalz und im Saarland sowie in Mecklenburg-Vorpommern, die aber letztlich nicht umgesetzt wurden.

DNA-Pflicht für Hunde im französischen Béziers

Jetzt kommt ein neuer Vorstoß, aus Béziers (Frankreich). Demnach soll eine Verordnung erlassen worden sein, die Hundehaltern im Stadtzentrum vorschreibt, einen genetischen Ausweis für ihre Vierbeiner erstellen zu lassen. Wer ohne genetischen Ausweis Gassi geht, muss nach einer Schonfrist von drei Monaten 38 Euro zahlen.

Das Thema Hundekot-DNA-Analyse ist wohl auch in Béziers ein kleiner Dauerbrenner. Seit 2016 soll der Bürgermeister versuchen, die DNA-Pflicht einzuführen. Bislang scheiterte dies an rechtlichen Hürden. Diese bestehen sicherlich immer noch – ausgewählte können hier noch einmal nachgelesen werden – wurden aber beim Erlass der Verordnung „ausgeblendet“.