Das Unternehmen Meta präsentierte vor einigen Tagen ein großes Update zum Datenschutz auf Instagram und Facebook. Die neuen Funktionen sollen primär die Nutzer*innen unter 16 Jahren in den beiden sozialen Netzwerken besser schützen. Unter anderem ist vorgesehen, dass Erwachsene nicht mehr ohne Weiteres die Profile von Personen unter 16 Jahren anschreiben und mit ihnen Kontakt aufnehmen können.

Fortan lässt sich über die Privatsphäre-Einstellung bei den beiden Diensten besser steuern, welche Personen welche konkreten Inhalte, wie z. B. Freundesliste, Fotos oder Beiträge sehen können. Anhand von Listen können die eigenen Inhalte somit individueller der Öffentlichkeit angezeigt werden, wie es bei Facebook eigentlich schon vor Jahren möglich war.

Auch die Melde-Funktion bzw. das Blockieren von anderen Personen wird deutlich vereinfacht. Die Informationen zu diesem Thema wurden dabei überarbeitet und sollen mehr Aufklärungsarbeit leisten.

Bei allen neuen Profilen von Personen unter 16 Jahren werden diese Einstellungen automatisch übernommen – bei bereits bestehenden Accounts müssen diese erst noch vorgenommen werden.

Chat-Funktion wird eingeschränkt

Außerdem gab Meta bekannt, dass derzeit getestet werde, die Schaltfläche zum Schreiben von Nachrichten automatisch auf den Anwendungen verschwinden zu lassen, wenn eine erwachsene Person das Instagram-Profil von Nutzer*innen unter 16 Jahren besuche. Auf diese Weise werden die Kontaktaufnahme zu den Kindern bzw. Jugendlichen erschwert und auch das sog. Cybergrooming bekämpft.

Gerade bei diesen zwei weitverbreiteten Netzwerken ist dieses Thema seit vielen Jahren ein großes Problem. Die Nutzungsbedingungen von Meta sehen ein Mindestalter von 13 Jahren für die Teilnahme auf Instagram und Facebook vor und vor allem Instagram erfreut sich in dieser Altersgruppe großer Beliebtheit.

Sinnvolle Neuerungen?

Obgleich diese neuen Funktionen zu begrüßen sind, lassen sich unangemessene Kontaktaufnahmen nicht gänzlich verhindern. Die erwachsenen Personen könnten sich bspw. ebenfalls als Jugendliche ausgeben oder unter falscher Identität in den sozialen Netzwerken unterwegs sein, sodass die Einschränkungen in technischer Hinsicht kaum wirken.

Eine Klarnamenpflicht oder ein wirksames Altersverifikationssystem wären prinzipiell geeignet, derartige Übergriffe deutlich einzuschränken, würden aber hohe datenschutzrechtliche Anforderungen zu erfüllen haben. Denn die Vorlage einer Ausweiskopie bzw. des Personalausweises dürfte i. d. R. unzulässig sein. Und auch die Abfrage von weiteren personenbezogenen Daten, die nicht für die Nutzung des Dienstes erforderlich sind, wäre normalerweise rechtswidrig.

Bußgeld gegen Instagram

Die Aufsichtsbehörden im Datenschutz bemängeln seit Längerem den Jugend- und Datenschutz bei Instagram und Facebook. So verhängte die irische Datenschutzbehörde vor wenigen Wochen ein Bußgeld in Höhe von 405 Millionen Euro gegen Instagram, da zeitweise die Telefonnummern und E-Mail-Adressen von Jugendlichen im Alter von 13 bis 17 Jahren auf den Kanälen veröffentlicht wurden. Möglich wurde dies, weil sich die Jugendlichen „Business-Accounts“ anlegen konnten. Und zuvor wurde bereits festgestellt, dass teilweise Instagram-Accounts von Kindern standardmäßig auf „öffentlich“ und nicht auf „privat“ gesetzt worden sind und daher vollständig einsehbar waren.

Die Neuerungen bieten hier zumindest einen weiteren Fortschritt, lösen aber das eigentliche Problem nicht gänzlich auf: Die Bedenken zur Datenverarbeitung auf den beiden Angeboten von Meta, die primär auf Basis der Einwilligung der Nutzer*innen nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a, Art. 7 DSGVO erfolgt, bleiben weiterhin bestehen.