Das Arbeitsgericht (ArbG) Oldenburg hat vor Kurzem einem Beschäftigten ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro zugesprochen. Wir berichteten über diesen Fall, bei dem es um eine verspätete Auskunft ging. Jetzt geht es um ein verspätetes und unvollständiges Auskunftsverlangen, bei dem das ArbG Duisburg dem Kläger ebenfalls einen Schadensersatz in Höhe von 10.000 Euro zusprach […]